Gemäss dem am 1. Januar 2007 in Kraft tretenden Bundesgerichtsgesetz besteht das Bundesgericht aus 35 bis 45 ordentlichen Richtern und Richterinnen; die genaue Anzahl Richterstellen legt die Bundesversammlung in einer Verordnung fest. Aufgrund von Schätzungen über die durchschnittliche Anzahl Fälle pro Richter und der Abnahme der Arbeitsbelastung als Folge der neuen Bundesrechtspflege beschloss die Rechtskommission des Ständerates, die Richterzahl auf 38 herabzusetzen.
In seiner Stellungnahme zum Bericht und Verordnungsentwurf der Rechtskommission des Ständerates schliesst sich der Bundesrat den Überlegungen und Schätzungen der Kommission weitgehend an. Nach seiner Meinung hat die Kommission allerdings zwei Entlastungselemente – den Wegfall von Direktprozessen und die Erhöhung der Streitwertgrenzen – zu wenig berücksichtigt. Deshalb kann die Richterzahl auf 36 verringert werden, ohne damit die Qualität der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu gefährden.
Letzte Änderung 17.03.2006
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