Die Ziele des Gesetzesentwurfes, der von einer aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammengesetzten Expertenkommission ausgearbeitet worden war, wurden in der Vernehmlassung positiv aufgenommen: Mit der Revision des Lotteriegesetzes sollen korrekt und transparent durchgeführte Lotterien und Wetten gewährleistet und die Gesellschaft vor schädlichen Auswirkungen der Spiele geschützt werden. Die Reinerträge aus den Spielen sollen zudem weiterhin gemeinnützigen oder wohltätigen Vorhaben zugute kommen.
Grösstenteils unbestritten waren ferner die Beibehaltung der Kompetenz der Kantone zur Verteilung der Mittel aus den Lotterie- und Wettfonds, die Schaffung einer zentralen Instanz für die Bewilligung und Beaufsichtigung von Grossveranstalterinnen sowie die vorgeschlagenen Neuerungen bei der Besteuerung der Spielgewinne (Wechsel von der Verrechnungssteuer zur Quellensteuer).
Monopol contra Marktöffnung
Einige wichtige Punkte des Gesetzesentwurfs waren hingegen umstritten, wobei die Stossrichtung der Kritik angesichts der völlig unterschiedlichen Erwartungen an das neue Lotteriegesetz diametral auseinander ging.
Die Fachdirektorenkonferenz, die Kantone und die zwei grossen Lotteriegesellschaften (Interkantonale Landeslotterie, Loterie Romande) setzten sich entschieden für die Beibehaltung des Status quo (Lotteriemonopol der Kantone) ein und sprachen sich gegen eine beschränkte Marktöffnung für neue Grossveranstalterinnen aus. Diese Kreise forderten zudem, auf die Festlegung von engen Schranken bei der Ausgestaltung der Spiele (maximale Auszahlungsquote) zu verzichten, den Bundessteuersatz zu senken und von einer Unterstellung der Lotterie- und Wettveranstalter unter das Geldwäschereigesetz abzusehen.
Die Spitzenverbände (Arbeitgeberverband, economiesuisse, Gewerkschaftsbund), Hilfswerke und Umweltschutzorganisationen sowie die Spielbanken- und Geldspielautomatenbranche forderten hingegen eine Marktöffnung. Sie kritisierten, dass der Gesetzesentwurf das Lotteriemonopol zementiere und damit einseitig die Kantone und die zwei von ihnen beherrschten Lotteriegesellschaften begünstige.
Weiteres Vorgehen
Das EJPD wird dem Bundesrat bis Ende 2003 Vorschläge für die Ausrichtung der Revision des Lotteriegesetzes unterbreiten.
Letzte Änderung 20.08.2003
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Medienstelle
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 48 48