16 Kantone, 5 politische Parteien (FDP, Jungfreisinnige, Liberale, SP und SVP) und 14 Organisationen unterstützen die vorgeschlagene Revision des Datenschutzgesetzes in ihrer Gesamtheit. Wirtschaftskreise lehnen die Revision hingegen überwiegend oder teilweise ab. Sie befürchten einen unverhältnismässigen Aufwand und praktische Schwierigkeiten. Ein Teil der zustimmenden Organisationen bedauert andrerseits, dass die Revision nur eine Minimallösung darstelle und insbesondere zu wenig die technologischen Entwicklungen berücksichtige. Die Revision geht auf zwei Motionen zurück, welche die Eidgenössischen Räte in den Jahren 1999 und 2000 überwiesen haben.
Betroffene Personen sollen informiert werden
Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten werden von einer klaren Mehrheit grundsätzlich befürwortet. Demnach sollen Privatpersonen und Bundesorgane verpflichtet sein, die betroffene Person zu informieren, wenn besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile beschafft werden. Gut aufgenommen worden sind zudem die Einführung des Beschwerderechts des Eidg. Datenschutzbeauftragten, die Verbesserung der Position der Person, die sich einer Bearbeitung sie betreffender Daten widersetzen will, sowie die Festlegung von Mindeststandards für die Datenschutzvorschriften der Kantone.
Nahezu unbestritten ist ferner die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Zusatzprotokoll enthält Bestimmungen über die Aufsichtsbehörden und die grenzüberschreitende Datenübermittlung.
Umstrittene Punkte
Umstritten ist hingegen die Lockerung der Vorschrift, wonach bei der Bearbeitung von Personendaten durch Bundesorgane eine formellgesetzliche Grundlage bestehen muss. Gemäss Vernehmlassungsentwurf sollte eine Datenbank mit Online-Zugang während einer begrenzten Pilotphase bereits vor Inkrafttreten der formellgesetzlichen Grundlage gestützt auf eine Verordnung des Bundesrates gestestet werden können. Kontrovers aufgenommen wurden ferner die Aufhebung der Meldepflicht für Datensammlungen von Privatpersonen sowie die Kompetenz des Datenschutzbeauftragten, bei den Kantonen Kontrollen durchzuführen, wenn Bundesorgane und kantonale Behörden gemeinsam Daten bearbeiten.
Letzte Änderung 26.06.2002
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