Das Anwaltsgesetz verwirklicht die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz. Gestützt auf das Abkommen zwischen der Schweiz und der EG sowie ihren Mitgliedstaaten über die Freizügigkeit regelt es auch die Modalitäten für die Anwältinnen und Anwälte, die Angehörige von Mitgliedstaaten der EU sind. Da dieses Abkommen über die Freizügigkeit in das EFTA-Übereinkommen übernommen worden ist, muss das Anwaltsgesetz entsprechend angepasst werden.
Eine ausführliche Dokumentation über das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte ist auf der Website des Bundesamtes für Justiz abrufbar.
Letzte Änderung 30.01.2002
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