Der Vorentwurf zielt auf eine konsequente Ausgestaltung der GmbH als personenbezogene Kapitalgesellschaft. Die Ungereimtheiten des geltenden Rechts sollen beseitigt und die gesetzliche Regelung aktualisiert werden.
Im Rahmen der Vernehmlassung sind 67 Stellungnahmen eingegangen. Der Vorentwurf ist mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Die Notwendigkeit einer Revision der heutigen, aus dem Jahre 1936 stammenden Regelung wird im Allgemeinen nicht bestritten.
Kritische Stellungnahmen
Die vorgeschlagene Neuordnung ist aber auch Gegenstand von Kritik. Einzelne Stellungnahmen erachten eine Totalrevision in der vorliegenden Form als nicht erforderlich. Die Erhöhung des minimalen Stammkapitals von 20'000 auf 40'000 Franken sowie dessen Vollliberierung wird abgelehnt, da diese beiden Neuerungen Unternehmer daran hindern könnten, zur Beschränkung der wirtschaftlichen Risiken die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu wählen. Als Alternative wird u.a. vorgeschlagen, das geltende minimale Stammkapital von 20'000 Franken beizubehalten, dafür aber dessen volle Liberierung zu verlangen. Auch die Anwendung der aktienrechtlichen Bestimmungen über die Rechnungslegung und die Revision auf die GmbH wird kritisiert, namentlich weil dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Mehrere Stellungnahmen regen an, die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen nach der Unternehmensgrösse zu differenzieren.
Letzte Änderung 05.07.2000
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