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Veröffentlicht am 5. Februar 2026

Weisungen, Kreisschreiben und Stellungnahmen

Wenn eine Weisung der Zentralen Behörde des Bundes vorschreibt, dass für ein Adoptionsvorhaben in einem bestimmten Staat keine Eignungsbescheinigung mehr erteilt werden darf, ist zu berücksichtigen, dass in Einzelfällen Ausnahmen möglich sind, wenn dies zur Wahrung des Kindeswohls nötig ist. Diese möglichen Ausnahmen, die vor allem intrafamiliäre Adoptionen betreffen, sind in jedem einzelnen Fall sorgfältig zu prüfen.

Allgemeine Weisungen und Kreisschreiben

Länderspezifische Weisungen und Kreisschreiben

Stellungnahmen