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Veröffentlicht am 6. Dezember 2021

Völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter

Worum geht es?

Völkerrechtliche Verträge, die aufgrund ihrer Bedeutung auf der gleichen Stufe wie die Bundesverfassung stehen, sollen dem obligatorischen Referendum unterstehen. Sie bedürfen der Zustimmung von Stimmvolk und Ständen. Diese Änderung der Bundesverfassung stärkt die Mitsprache der Bevölkerung und damit die demokratische Legitimation des Völkerrechts.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 16. August 2018 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Bundesverfassung (Medienmitteilung).
  • Am 15. Januar 2020 nimmt der der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse für die Änderung der Bundesverfassung zur Einführung des obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter zur Kenntnis und verabschiedet die entsprechende Botschaft (Medienmitteilung). 
  • Parlamentarische Beratungen (20.016)

Dokumentation

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Marc Schinzel
Bundesrain 20
CH-3003 Bern