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Veröffentlicht am 1. Januar 2020

Verjährungsfristen im Privatrecht

Revision des Obligationenrechts

Worum geht es?

Die Verlängerung der Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht soll gewährleisten, dass Opfer auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend machen können. Die Revision sieht nicht nur eine Vereinheitlichung des Verjährungsrechts innerhalb des Deliktsrechts vor, sondern auch eine Harmonisierung mit dem Vertrags- und Bereicherungsrecht.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 21. Januar 2009 beauftragt der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Vernehmlassungsrevision für eine Teilrevision des Haftpflichtrechts vorzubereiten (Medienmitteilung).
  • Am 31. August 2011 schickt der Bundesrat die Revision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 29. August 2012 nimmt der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis und beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
  • Am 29. November 2013 verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Medienmitteilung). 
  • Parlamentarische Beratungen (13.100) 
  • Der Bundesrat setzt die Revision des Verjährungsrechts auf den 1. Januar 2020 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz

Philipp Weber
Bundesrain 20
CH-3003 Bern