Verbesserungen im Straf- und Massnahmenvollzug
Revision des Strafgesetzbuchs und des Jugendstrafgesetzbuchs
Worum geht es?
Der Bundesrat will den Straf- und Massnahmenvollzug bei gefährlichen Straftätern verbessern. D. h. bei jenen Straftätern, bei denen heute eine nachträgliche Verwahrung von den Gerichten vermutlich als unverhältnismässig beurteilt würde. Straftäter sollen auch nach dem Ende ihrer Strafe oder Massnahme besser betreut und kontrolliert werden. Bei besonders gefährlichen Jugendlichen will der Bundesrat direkt im Anschluss an eine Sanktion eine Massnahme des Erwachsenenstrafrechts ermöglichen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 20. November 2018 hat das Bundesamt für Justiz in einem Bericht die Vollzugspraxis analysiert und verschiedene gesetzgeberische Massnahmen vorgeschlagen (Medienmitteilung).
- Am 6. März 2020 hat der Bundesrat zwei Vorlagen mit gezielten Massnahmen im Straf- und Massnahmenvollzug in die Vernehmlassung geschickt (Medienmitteilung).
- Am 2. November 2022 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (22.071)
- Am 2. Juni 2023 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer punktuellen Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe (Medienmitteilung).
- Am 19. Februar 2025 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Strafgesetzbuches (Medienmitteilung).
- Am 2. April 2025 beschliesst der Bundesrat, die Änderungen des Jugendstrafgesetzes (JStG) auf den 1. Juli 2025 in Kraft zu setzen (Medienmitteilung).
Dokumentation
Punktuelle Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe
Weitere Infos
Bundesamt für Justiz
Klaus Schneider
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
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