Subventionierung von Erziehungseinrichtungen
Das Bundesamt für Justiz BJ (Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug) hat den gesetzlichen Auftrag, einheitliche Mindestanforderungen an stationäre Erziehungseinrichtungen für Minderjährige und junge Erwachsene zu entwickeln und eine gesamtschweizerische Planung zu fördern. Es gewährt jährlich Betriebsbeiträge in Höhe von rund 80 Millionen Franken an anerkannte Erziehungseinrichtungen. Diese Subventionierung der Kosten für das erzieherisch tätige Personal im Umfang von 30 Prozent ist an quantitative und qualitative Vorgaben geknüpft und wirkt damit Ungleichbehandlungen durch föderale Strukturen entgegen.
Eine Erziehungseinrichtung wird vom BJ als beitragsberechtigt anerkannt, namentlich wenn
- mindestens drei Viertel des erzieherischen Personals über eine qualifizierte Ausbildung verfügen;
- die Einrichtung über mindestens eine stationäre sozialpädagogische Wohngruppe mit sieben Plätzen verfügt;
- jede Wohngruppe eine ganzjährige umfassende Betreuung anbietet;
- das jeweilige pädagogische Konzept auf die spezifischen Bedürfnisse der eingewiesenen Kinder und Jugendlichen ausgerichtet ist.
Die Anerkennungsvoraussetzungen des BJ gründen auf der Annahme, dass sich bestimmte Rahmenbedingungen der institutionellen Erziehung positiv auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen auswirken und wesentlich dazu beitragen, die gesteckten Ziele – namentlich die gesellschaftliche Integration und ein straffreies Leben – zu erreichen.
Vorausgesetzt wird weiter eine kantonale oder interkantonale Planung, die den Bedarf der Einrichtung nachweist. Als Basis für diese Planung stellt das BJ die Plattform Casadata zur Verfügung. Hier werden im passwortgeschützten Mitgliederbereich das Angebot und die Nutzung aller vom BJ subventionierten Erziehungseinrichtungen erfasst. Aufgrund dieser Daten erstellt das BJ seit 2019 einen jährlichen Bericht. Im öffentlich zugänglichen Bereich von Casadata sammelt das BJ zudem relevantes Wissen für den Bereich der Heimerziehung.
Bei anerkannten Einrichtungen überprüft das BJ alle vier Jahre, ob sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.
Dokumentation
Beitragsrichtlinien
Verzeichnis der vom Bundesamt für Justiz anerkannten Erziehungseinrichtungen
Leitfaden: Neuanerkennung und periodische Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen
Kurzüberblick Anerkennungsvoraussetzungen
Zeitplan der Überprüfungen der Anerkennungsvoraussetzungen
Überprüfung der Anerkennung: Selbstdeklaration (zum Herunterladen)
Merkblätter
Meldung von Änderungen der angebotsbezogenen oder infrastrukturbezogenen Anerkennungsvoraussetzungen (Betriebsbeiträge)
Einzureichende Unterlagen für ein Gesuch um Neuanerkennung einer bestehenden Institution
Einzureichende Unterlagen für ein Gesuch um Neuanerkennung einer neuen Institution (mit oder ohne Bauprojekt)
Periodische Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen
Öffnungszeiten
Merkblatt «anerkannte Ausbildungen» (vgl. Art. 1, Abs. 2, Bst. e und f LSMV)
Stand: Januar 2024
Betriebsbeiträge an Erziehungsmassnahmen für Minderjährige und junge Erwachsene. Evaluation der Rolle des Bundes
Subventions d’exploitation destinées aux mesures éducatives pour mineurs et jeunes adultes. Evaluation du rôle de la Confédération
Contrôle fédéral des finances (CDF), juin 2012 (Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
Betriebsbeiträge an Erziehungsmassnahmen für Minderjährige und junge Erwachsene. Evaluation der Rolle des Bundes. Zusammenfassung
Eidgenössische Finanzkontrolle, Juni 2012
Evaluation Überprüfungsverfahren. Kurzbericht
Fachhochschule Nordwestschweiz, Heinz Messmer, Brigitte Müller und Olivier Steiner, 29. Juni 2010
Trennungsvorschriften gemäss Jugendstrafgesetz
Anordnung von Disziplinar- und Sicherheitsmassnahmen in Jugendheimen
Informationsschreiben der Departementsvorsteherin vom 15. Januar 2008 an die Kantonsregierungen
Vollzug von Jugendsanktionen in privat geführten Einrichtungen (Delegationsnorm)
Trennung von Kindern und Erwachsenen im Freiheitsentzug. Prüfung der Möglichkeit des Rückzugs des Vorbehalts der Schweiz gegenüber Artikel 37 Buchstabe c der Kinderrechtskonvention. Bericht
Bundesamt für Justiz, Bern, Juli 2022
