Revision RVOG – Schutz von Daten juristischer Personen
Worum geht es?
Der Bund ist bei der Beschaffung und Bearbeitung von Personendaten und Daten juristischer Personen an klare Regeln gebunden: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) wurden die Daten juristischer Personen aus dessen Geltungsbereich genommen. Für den Umgang von Bundesorganen mit Daten von juristischen Personen werden nun die bestehenden Bestimmungen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) angepasst, um nach Ablauf der Übergangsfrist Rechtslücken zu vermeiden.
Was ist bisher geschehen?
- Am 21. Mai 2025 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Änderungen des RVOG (Medienmitteilung).
Dokumentation
Weitere Infos
Bundesamt für Justiz
Danielle Schneider
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
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