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Veröffentlicht am 16. Juni 2024

Modernisierung des Gewährleistungsrechts beim Kauf

Worum geht es?

Wer ein fehlerhaftes Produkt kauft, kann gegenüber dem Verkäufer Ansprüche aus dem sogenannten Gewährleistungsrecht geltend machen. So hat der Käufer namentlich das Recht auf Preisminderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Dem zunehmenden Verkauf von digitalen Produkten bzw. Dienstleistungen trägt das geltende Gewährleistungsrecht allerdings nicht ausreichend Rechnung. So haben Konsumentinnen und Konsumenten beispielsweise keinen gesetzlichen Anspruch auf Aktualisierung oder Updates von Softwarelösungen. Auch besteht heute kein gesetzlicher Anspruch auf Nachbesserung (bzw. Reparatur).

Um Rechtssicherheit zu schaffen und um den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu verbessern, hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Revision des Obligationenrechts (OR) auszuarbeiten. Namentlich soll das Schweizer Gewährleistungsrecht an den geltenden Mindeststandard in der Europäischen Union (EU) angeglichen werden.  

Was ist bisher geschehen?

  • Am 16. Juni 2023 verabschiedet der Bundesrat den Bericht "Modernisierungsbedarf des Gewährleistungsrechts beim Kauf" in Erfüllung des Postulates 18.3248 Marchand-Balet (Medienmitteilung).
  • Im Herbst 2023 wurde der Bundesrat vom Parlament beauftragt, eine Vorlage zur Revision des Schweizer Gewährleistungsrechts auszuarbeiten (Mo. 23.4316 und Mo. 23.4345).

Dokumentation

Weitere Infos

Bundesamt für Justiz