Hilfsmittel für die rechtsanwendenden Stellen
Merkblätter des BJ zu Handen der Kantone
Das Opferhilfegesetz vom 23. März 2007, Informationen zuhanden der Kantone, Mai 2008
Spielraum der Kantone bei der Genugtuung nach OHG. Stellungnahme BJ
Abklärung für SVK-OHG betreffend Übernahmen der Bestattungskosten
Abklärung für SVK-OHG betreffend Auslegung des neuen Art. 11 ELG i. V. m. Art. 1 OHV
Auswirkungen der Revision des Sexualstrafrechts auf die Opferhilfe. Stellungnahme BJ
Materialien
Die Materialien zu den verschiedenen Revisionen des OHG, zur neuen Strafprozessordnung und zu andern Projekten mit Bezug zur Opferhilfe (z. B. Menschenhandel) sind in den Dossiers zu den entsprechenden Projekten zu finden.
- Vereinheitlichung des Strafprozessrechts
- Menschenhandel
- Totalrevision des Opferhilfegesetzes
- Revision des Opferhilfegesetzes
Hilfsmittel der SVK-OHG
Die Schweizerische Verbindungsstellen-Konferenz OHG (SVK-OHG) sorgt für die interkantonale Zusammenarbeit. Es handelt sich um eine ständige Fachkommission der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK).
Hilfsmittel des EBG
Der Fachbereich Häusliche Gewalt (FHG) des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat verschiedene Informationsblätter zum Thema häusliche Gewalt publiziert, u. a. zum Strafverfahren bei häuslicher Gewalt.
Europarat
Das Europäische Übereinkommen vom 24. November 1983 über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten enthält Mindestvorschriften für staatliche Entschädigungen für Opfer von Gewalttaten. Es ist von der Schweiz ratifiziert worden und gehört damit zu den rechtlichen Grundlagen der schweizerischen Opferhilfe. Es verleiht betroffenen Personen keine Rechte. Mit der Ratifizierung verpflichtet sich der Vertragsstaat, Massnahmen zur Verwirklichung der Mindestvorschriften zu treffen.