Datenbearbeitungsschranke von Art. 5 Abs. 5 und 6 Nachrichtendienstgesetz (NDG, SR 121)
Gutachten des Bundesamts für Justiz vom 4. Februar 2020
Stichwörter
Nachrichtendienst, Nachrichtendienstgesetz, Datenbearbeitungsschranke über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz