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Veröffentlicht am 13. März 2015

Entscheid des Bundesrates in der Beschwerdesache Gewerkschaft UNIA gegen Kanton Graubünden

Entscheid des Bundesrates vom 13. März 2015

Stichwörter

Abweisung, Sachliche Zuständigkeit, Mangelhafte Vollstreckung, Arbeitsgesetz