Einleitung eines Verfahrens auf Rückführung oder Schutz des Besuchsrechts
Die Rückführung eines widerrechtlich in einen Vertragsstaat des Haager oder des Europäischen Übereinkommens verbrachten oder dort zurückgehaltenen Kindes kann bei der Zentralbehörde mit dem untenstehenden, vollständig ausgefüllten Formulars beantragt werden. Gleiches gilt für den Schutz eines grenzüberschreitenden Besuchsrechts. Um zu klären, welches internationale Übereinkommen und damit auch welches Formular zutreffend ist, nehmen Sie mit der Zentralbehörde Kontakt auf.
Die Tätigkeit der Zentralbehörden ist unentgeltlich. Verfahren unter dem Europäischen Übereinkommen sind für die Antragstellenden kostenlos. Gerichtliche Verfahren auf Rückführung oder zum Schutz eines Besuchsrechts im Rahmen des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ) sind für die Antragstellenden nur kostenbefreit, falls keiner der beiden involvierten Vertragsstaaten einen Kostenvorbehalt zum HKÜ erklärt hat oder wenn ihnen andernfalls die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wird. Für welche Haager Vertragsstaaten ein Kostenvorbehalt gilt, können Sie der Vertragsstaatenliste und den Länderhinweisen entnehmen. Die Kosten umfassen unter anderem Gerichtsgebühren, anwaltliche Vertretung, Schutzmassnahmen, Dolmetscher und Mediation/Vermittlungsverfahren. Da die von den Vertragsstaaten ohne Kostenvorbehalt erbrachten Leistungen sehr verschiedenartig sind, (insbesondere was die Vertretung der Antragstellenden im Rückführungsprozess betrifft), kontaktieren Sie die Zentralbehörde für genauere Angaben.
Je nach Komplexität des Einzelfalles und anwendbarem Rechtssystem kann ein Verfahren mehrere Monate oder noch länger dauern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre:
Wichtig: Lesen Sie die Wegleitung zum Ausfüllen des Antrages sorgfältig durch und wenden Sie sich bei Unklarheiten an die Zentralbehörde.
Formulare für die Antragstellung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen
Rückführungsantrag
Rückführungsantrag (Haager Übereinkommen) - Deutsch
Rückführungsantrag (Haager Übereinkommen) - Französisch/Englisch
Rückführungsantrag (Haager Übereinkommen) - Französisch
Rückführungsantrag (Haager Übereinkommen) - Italienisch
Rückführungsantrag (Haager Übereinkommen) - Englisch
Rückführungsantrag (Haager Übereinkommen) - Spanisch
Rückführungsantrag (Haager Übereinkommen) - Portugiesisch
Rückführungsantrag (Haager Übereinkommen) - Russisch
Rückführungsantrag (Haager Übereinkommen) - Türkisch
Besuchsrechtsantrag
Besuchsrechtsantrag (Haager Übereinkommen) - Deutsch
Besuchsrechtsantrag (Haager Übereinkommen) - Französisch/Englisch
Besuchsrechtsantrag (Haager Übereinkommen) - Französisch
Besuchsrechtsantrag (Haager Übereinkommen) - Italienisch
Besuchsrechtsantrag (Haager Übereinkommen) - Englisch
Besuchsrechtsantrag (Haager Übereinkommen) - Spanisch
Besuchsrechtsantrag (Haager Übereinkommen) - Portugiesisch
Formulare für die Antragstellung nach dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen
Rückführungsantrag
Rückführungsantrag (Europäisches Übereinkommen) - Deutsch
Rückführungsantrag (Europäisches Übereinkommen) - Französisch/Englisch
Rückführungsantrag (Europäisches Übereinkommen) - Französisch
Rückführungsantrag (Europäisches Übereinkommen) - Italienisch
Rückführungsantrag (Europäisches Übereinkommen) - Englisch
Rückführungsantrag (Europäisches Übereinkommen) - Spanisch
Rückführungsantrag (Europäisches Übereinkommen) - Portugiesisch
Besuchsrechtsantrag
Besuchsrechtsantrag (Europäisches Übereinkommen) - Deutsch
Besuchsrechtsantrag (Europäisches Übereinkommen) - Französisch/Englisch
Besuchsrechtsantrag (Europäisches Übereinkommen) - Französisch
Besuchsrechtsantrag (Europäisches Übereinkommen) - Italienisch
Besuchsrechtsantrag (Europäisches Übereinkommen) - Englisch
Besuchsrechtsantrag (Europäisches Übereinkommen) - Spanisch
Besuchsrechtsantrag (Europäisches Übereinkommen) - Portugiesisch
Weitere Infos
Bundesamt für Justiz
Bundesrain 20
CH-3003 Bern