Einheitliches Beurkundungsverfahren Schweiz
Zahlreiche Rechtsgeschäfte unterliegen dem Formerfordernis der öffentlichen Beurkundung. Eine schweizweit einheitliche Regelung des Beurkundungsverfahrens gibt es jedoch nur für die Verfügung von Todes wegen. Bei allen anderen Rechtsgeschäften wird das Verfahren kantonal geregelt. In enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Notarenverband SNV hat das Bundesamt für Justiz BJ eine Groupe de réflexion zum «einheitlichen Beurkundungsverfahren in der Schweiz» eingesetzt. Die Groupe de réflexion hatte den Auftrag, die Rechtsfragen einer möglichen bundesrechtlichen Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens in der Schweiz aus fachlicher Sicht zu vertiefen und Leitsätze eines bundesrechtlichen Beurkundungsverfahrens mitsamt Erläuterungen zu erarbeiten. Die Groupe de réflexion hat ihre Arbeiten Mitte 2021 abgeschlossen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 14. Dezember 2012 schickt der Bundesrat eine Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 13. Dezember 2013 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung).
- «Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen»
- Am 20. Oktober 2021 nimmt der Bundesrat den Bericht der Groupe de réflexion zu Kenntnis und stellt die Möglichkeit eines einheitlichen Beurkundungsverfahrens zur Diskussion (Medienmitteilung)
Dokumentation
Weitere Infos
Bundesamt für Justiz
Bundesrain 20
CH-3003 Bern