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Veröffentlicht am 20. Oktober 2021

Einheitliches Beurkundungsverfahren Schweiz

Zahlreiche Rechtsgeschäfte unterliegen dem Formerfordernis der öffentlichen Beurkundung. Eine schweizweit einheitliche Regelung des Beurkundungsverfahrens gibt es jedoch nur für die Verfügung von Todes wegen. Bei allen anderen Rechtsgeschäften wird das Verfahren kantonal geregelt. In enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Notarenverband SNV hat das Bundesamt für Justiz BJ eine Groupe de réflexion zum «einheitlichen Beurkundungsverfahren in der Schweiz» eingesetzt. Die Groupe de réflexion hatte den Auftrag, die Rechtsfragen einer möglichen bundesrechtlichen Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens in der Schweiz aus fachlicher Sicht zu vertiefen und Leitsätze eines bundesrechtlichen Beurkundungsverfahrens mitsamt Erläuterungen zu erarbeiten. Die Groupe de réflexion hat ihre Arbeiten Mitte 2021 abgeschlossen.

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Bundesamt für Justiz

Reto Liniger
Bundesrain 20
CH-3003 Bern