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Veröffentlicht am 20. März 2020

Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt. Politische Konzepte und Praktiken der Kantone sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrages im Opferhilfegesetz

Bericht des Bundesrates vom 20. März 2020 in Erfüllung des Postulats 14.4026 der Sozialdemokratischen Fraktion vom 26. November 2014

Stichwörter

Häusliche Gewalt, Medizinische Versorgung