Ausschaffung von ausländischen Straftätern
Umsetzung der Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» (Ausschaffungsinitiative); Abstimmung der Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»
Worum geht es?
Nachdem die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer» am 28. November 2010 angenommen wurde, hat das Parlament die neuen Verfassungsbestimmungen auf Gesetzesstufe konkretisiert. Diese neuen Gesetzesbestimmungen konnten nach der Ablehnung der Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» vom Bundesrat auf den 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt werden.
Was ist bisher geschehen?
- Am 24. Juni 2009 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» (Ausschaffungsinitiative) (Medienmitteilung)
- Parlamentarische Beratungen (09.060)
- Volksabstimmung vom 28. November 2010
- Am 28. Juni 2011 veröffentlicht die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ihren Schlussbericht. Der Bericht enthält vier Varianten und bildet eine wichtige Grundlage für den Entscheid des Bundesrates über das weitere Vorgehen (Medienmitteilung).
- Am 23. Mai 2012 schickt der Bundesrat zwei Varianten zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 26. Juni 2013 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (13.056)
- Am 20. November 2013 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Durchsetzungsinitiative (Medienmitteilung).
- Parlamentarische Beratungen (13.091)
- Volksabstimmung vom 28. Februar 2016
- Der Bundesrat setzt die Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative auf den 1. Oktober 2016 in Kraft (Medienmitteilung).
- Am 29. Juni 2016 schickt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zur neuen Landesverweisung in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
- Am 1. Februar 2017 verabschiedet der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zur neuen Landesverweisung. Die Anpassung und Ergänzungen von 14 Verordnungen treten am 1. März 2017 in Kraft (Medienmitteilung).
Dokumentation
Verordnung über die Einführung der Landesverweisung
Weitere Infos
Bundesamt für Justiz
Caterina Arias Hernandez
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
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