Worum geht es?
Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen künftig ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch und einfach ändern können. Dafür soll ohne vorgängige medizinische Untersuchungen oder andere Voraussetzungen eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt genügen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 23. Mai 2018 schickt der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung (Medienmitteilung)
- Am 6. Dezember 2019 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Medienmitteilung)
- Parlamentarische Beratungen (19.081)
Vernehmlassungsverfahren
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft
(BBl 2020 799)
-
Entwurf
(BBl 2020 859)
- Medienmitteilung vom 6. Dezember 2019
Referendumsvorlage
Dossier
Medienmitteilungen
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Wenn sie Java Script nicht aktivieren möchten, können sie über den unten stehenden Link die Medienmitteilungen lesen.
Letzte Änderung 06.12.2019
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Michel
Montini
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 58 61
F
+41 58 462 78 79
Kontakt