1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In Uruguay können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Kinder mit speziellen Bedürfnissen (gesundheitliche Probleme)
- Gesunde Kinder ab 8 Jahren
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
Gemeinschaftliche Adoption | ||
Alter der künftigen Adoptiveltern | Mind. 25 Jahre | |
Vorgeschriebene Ehedauer | Mind. 4 Jahre | |
Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Keine Angaben | |
Einzeladoption | ||
Einzeladoption möglich? | Ja | |
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Keine Angaben |
|
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Keine Angaben |
4. Allgemeine Hinweise
- Die zentrale Behörde des Bundes hat keinerlei Erfahrungen mit dem Adoptionsverfahren in Uruguay.
- Mindestens einer der Gesuchsteller muss Spanischkenntnisse haben, um sich mit dem Kind verständigen zu können.
Dokumente
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Adressliste (PDF, 114 kB, 18.03.2024)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
Letzte Änderung 26.04.2021