1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
Nein
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In Indonesien können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Kinder mit speziellen Bedürfnissen
- Geschwister
- Gesunde Kinder ab 5 Jahren
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
Gemeinschaftliche Adoption | ||
Alter der künftigen Adoptiveltern | Min. 30 Jahre Max. 45 Jahre |
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Vorgeschriebene Ehedauer | Mind. 5 Jahre | |
Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Keine Angaben | |
Einzeladoption | ||
Einzeladoption möglich? | Nein | |
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Keine Angaben | |
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Ja |
4. Allgemeine Hinweise
- Ausländische Gesuchsteller müssen während mindestens 2 Jahren in Indonesien gelebt haben und über eine Bestätigung der lokalen Behörden, sowie von der eigenen Botschaft in Jakarta verfügen.
- Die zukünftigen Adoptiveltern und das Kind müssen dieselbe Religion haben.
- Bevor die Adoption rechtsgültig ist, wird ein mindestens 6 monatiges Pflegeverhältnis errichtet.
- Gesuchsteller, die mehr als ein leibliches Kind oder bereits in einem anderen Land adoptiert haben, können in Indonesien kein Kind adoptieren.
Dokumente
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Adressliste (PDF, 114 kB, 18.03.2024)
der vom Bund bewilligten Vermittlungsstellen
Letzte Änderung 26.04.2021