Der FIFA-Funktionär war am 27. Mai 2015 zusammen mit sechs weiteren Fussballfunktionären aufgrund von US-Verhaftsersuchen in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. Ihm wird von der für den Bezirk Ost von New York zuständigen Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Verkauf von Marketingrechten an verschiedene Sportvermarktungsfirmen Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen und für sich behalten zu haben. Die Marketingrechte betreffen die Austragung von WM-Qualifikationsspielen, regionalen Fussballmeisterschaften sowie Fussball-Kontinentalmeisterschaften im süd- und nordamerikanischen Raum. Durch diese Vorgehensweise seien zwei Kontinentalverbände der FIFA sowie verschiedene Nationalverbände finanziell geschädigt worden.
Vereinfachte Auslieferung
In einer ersten Anhörung durch die Kantonspolizei Zürich gleich nach seiner Festnahme hatte sich der Funktionär einer Auslieferung an die USA noch widersetzt. Das BJ hatte deshalb die USA aufgefordert, ein formelles Auslieferungsersuchen zu stellen, welches am 1. Juli 2015 übermittelt wurde. Gestern fand eine Anhörung zum formellen Auslieferungsersuchen statt, bei der sich der Betroffene damit einverstanden erklärte, an die USA ausgeliefert zu werden. Damit konnte das BJ in einem vereinfachten Verfahren seine Auslieferung unverzüglich bewilligen. Gemäss Rechtshilfegesetz muss der Betroffene innert zehn Tagen von einer US-Polizeieskorte übernommen und in die USA gebracht werden.
Letzte Änderung 10.07.2015