Das BJ wird nun die USA auffordern, für die Personen, die sich einer Auslieferung widersetzen, innert der vom bilateralen Auslieferungsvertrag vorgesehenen Frist von 40 Tagen formelle Auslieferungsersuchen zu stellen. Sobald diese Ersuchen eingetroffen sind, wird das Auslieferungsverfahren weitergeführt. Diese sechs Personen können jederzeit noch bis zum (erstinstanzlichen) Entscheid des BJ einer vereinfachten Auslieferung zustimmen.
Eine Person hat in der ersten Anhörung Bereitschaft für eine vereinfachte Auslieferung signalisiert. Sollte diese vereinfachte Auslieferung bewilligt werden können, kann die Person umgehend den US-Behörden übergeben werden.
Letzte Änderung 27.05.2015
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