Medienmitteilungen, EJPD, 26.11.2008
Bundesrat unterstützt die Rehabilitierung der Spanienkämpfer
Verbot des fremden Militärdienstes wird nicht in Frage gestellt
Schlagwörter: Rehabilitierung
Der Bundesrat unterstreicht, dass die Sanktionen gegen die Spanienkämpfer damals rechtmässig erfolgt sind und dass nicht das Verhalten der damaligen Behörden kritisiert werden soll. Er teilt die Auffassung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, wonach mit der Aufhebung aller Strafurteile das Verbot des fremden Militärdienstes in keiner Weise in Frage gestellt oder neu gewertet wird. Die damaligen Urteile decken sich jedoch nicht mehr mit dem heutigen Gerechtigkeitsempfinden. Im Lichte des heutigen Geschichtsverständnisses verdient der damalige Kampf für die Demokratie Anerkennung.
Die Rehabilitierung der Spanienkämpfer ist nach Ansicht des Bundesrates verhältnismässig, weil sie rasch und ohne grossen Aufwand umsetzbar ist. Im Unterschied zum Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus ist nur eine auf das Gesetz gestützte, generell-abstrakte Rehabilitierung vorgesehen. Die Gesetzesvorlage verzichtet auf die Möglichkeit, bei den Behörden individuell-konkrete Verfügungen zu verlangen. Zudem sind wie für die Flüchtlingshelfer auch für die Spanienkämpfer keine finanziellen Entschädigungen vorgesehen.
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nach oben Letzte Änderung 26.11.2008