Die bisher aufgetauchten Gewinnankündigungen tragen teilweise Bezeichnungen von bewilligten ausländischen Lotterien wie "European Lotteries" oder "El Gordo de la Primitiva" oder Fantasienamen wie "Sunsweetwin Promo Lottery", "International Lotto", "Royal Dutch International Lotto" oder "Lottery International Promotion". Den angeschriebenen Personen wird angekündigt, sie hätten bei der Ziehung einer Lotterie einen hohen Gewinn erzielt. Sie werden aufgefordert, innert kurzer Frist ihre persönlichen Daten sowie ihre Bankverbindung bekanntzugeben oder sich umgehend bei der aufgeführten Telefonnummer, E-Mail- oder Postfachadresse zu melden.
Die Mitteilungen enthalten zudem häufig den Hinweis, dass der Gewinn verfalle, falls nicht rechtzeitig geantwortet werde. Anschliessend werden die angeblichen Gewinner aufgefordert, eine "Bearbeitungsgebühr" für die Zustellung des angekündigten Gewinnes zu zahlen. Sobald die teilweise hohen Geldbeträge (bis zu mehreren tausend CHF) bezahlt worden sind, bricht der Kontakt zum fiktiven Lotterieveranstalter ab und die von den gutgläubigen Opfern bezahlten Gelder sind unwiederbringlich verloren.
Gewinner müssen nie Vorauszahlungen leisten
Das BJ rät dringend davon ab, auf solche zweifelhaften Schreiben und E-Mails mit der Ankündigung eines Lotteriegewinns zu reagieren und persönliche Daten und Angaben über Bankverbindungen bekanntzugeben sowie irgendwelche Zahlungen zu leisten. Offiziell zugelassene in- und ausländische Lotterieveranstalter verlangen von den Gewinnern nie eine Vorauszahlung von Bearbeitungsgebühren für die Auszahlung von Lotteriegewinnen.
Letzte Änderung 21.08.2003