Der libanesische Staatsangehörige Hussein Hariri hatte am 23. Juli 1987 ein Passagierflugzeug auf dem Flug von Rom nach Paris entführt und dabei einen Passagier getötet und ein Besatzungsmitglied verletzt. Das Bundesstrafgericht verurteilte ihn am 24. Februar 1989 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Am Sonntag, dem 8. September 2002 kehrte Hariri nach einem Hafturlaub nicht mehr in die Waadtländer Strafanstalt Plaine de l'Orbe zurück und befand sich seither auf der Flucht.
Am 17. September 2002 erliess das Bundesamt für Justiz (BJ) auf Antrag der Genfer Strafvollzugsbehörden ein Fahndungsersuchen. Die Bundesanwaltschaft eröffnete am 23. Oktober 2002 wegen des Verdachts der Vorbereitung strafbarer Handlungen gegen Hariri ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren und erliess einen internationalen Haftbefehl.
Dank den gemeinsamen Anstrengungen der Bundesanwaltschaft, der Bundeskriminalpolizei - insbesondere des Kommissariats Zielfahndung - und der Waadtländer Kantonspolizei gelang es, den Flüchtigen ausfindig zu machen und am 23. Dezember 2002 von den marokkanischen Behörden verhaften zu lassen. Beamte der Bundeskriminalpolizei, deren Einsatz wesentlich zum Fahndungserfolg beigetragen hat, befanden sich dabei vor Ort.
Gleichzeitig ist im Kanton Waadt ein Verfahren wegen des Verdachts der Begünstigung durch den kantonalen Untersuchungsrichter eröffnet worden. Das Verfahren richtet sich gegen eine in der Öffentlichkeit nicht bekannte, mit Hariri in Beziehung stehende Drittperson.
Das Bundesamt für Justiz wird nun ein formelles Auslieferungsersuchen stellen, auf Antrag der Genfer Behörden zwecks Vollzug der Reststrafe, sowie auf Antrag der Bundesanwaltschaft.
Letzte Änderung 25.12.2002