Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit der Gemeinde Moutier am 28. März 2021; Anzahl der kantonalen Arbeitsplätze

Bern, 25.02.2021 - Auf Verlangen der Tripartiten Jurakonferenz hat das Bundesamt für Justiz (BJ) die Angaben zu den kantonalen Arbeitsplätzen in der Abstimmungsbotschaft von 2017 und deren Nachtrag von 2021 der Kantone Bern und Jura analysiert. Das BJ gelangt angesichts der methodischen Schwierigkeiten und der Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze zum Schluss, dass die Abweichungen unerheblich sind. Es weist allerdings auf einen kleinen Fehler in den Angaben zu den Lehrkräften hin, die der Kanton Bern in der Botschaft von 2017 veröffentlicht hatte.

Ausgangslage

Im Hinblick auf die Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit der Gemeinde Moutier vom 28. März 2021 wurden die Angaben zu den kantonalen Arbeitsplätzen aus der Botschaft von 2017 in einem Nachtrag zuhanden der Stimmberechtigten aktualisiert. Am 14. Januar 2021 haben die Regierungen von Bern und Jura und der Gemeinderat von Moutier in einer gemeinsamen Medienmitteilung die Verabschiedung des Nachtrags bekanntgegeben. Am 18. Januar 2021 folgte eine Medienmitteilung der Juradelegation des Berner Regierungsrates, die ebenfalls die kantonalen Arbeitsplätze in Moutier zum Gegenstand hatte. Die darin veröffentlichten Zahlen sind allerdings umstritten.

An der letzten Tripartiten Jurakonferenz vom 27. Januar 2021 wurde das BJ deshalb beauftragt, eine knappe, klare Medienmitteilung zu erarbeiten, die das Zahlenmaterial der Berner Regierung und die Verpflichtungen der Jurassischen Regierung im Falle eines Kantonswechsels von Moutier präsentiert und in einen grösseren Zusammenhang stellt.

Methodik

Das BJ hat die Staatskanzleien von Bern und Jura aufgefordert, die Angaben in der Botschaft und im Nachtrag sorgfältig zu überprüfen und die Berechnungsmethode offenzulegen. Zum besseren Verständnis der aufgeführten Zahlen gilt es, folgende Punkte zu beachten:

  • Die Art des Zahlenmaterials unterscheidet sich in den beiden Kantonen: Bei den Berner Zahlen handelt es sich um aktuell bzw. im Jahre 2017 bestehende Arbeitsplätze, bei den jurassischen Zahlen geht es hingegen um Verpflichtungen, d. h. Vorhersagen, die für bestimmte Vollzeitstellen beispielsweise von der Bevölkerungsentwicklung abhängen.
     
  • Das Zahlenmaterial ist kaum über vollkommen synchrone Zeiträume verfügbar: So mussten für bestimmte Zahlen in der Botschaft von 2017 zum Beispiel Daten aus dem Zeitraum 2014-2016 herangezogen werden.
     
  • Die Anzahl der kantonalen Arbeitsplätze ändert ständig.
     
  • Bei der Berechnung der Zahlen im Nachtrag und in der Botschaft wurde bisweilen auf- oder abgerundet, was einige kleinere Abweichungen erklärt.
     
  • Das BJ hat darauf verzichtet, die Angaben für das Spital von Moutier zu berücksichtigen: Es ist rechtlich unabhängig und seine Zukunft hängt von zahlreichen Faktoren ab, zu denen sich das BJ nicht äussern kann.

Schlussfolgerungen des BJ

  1. Bei den Zahlen für Bern gab es 2017 tatsächlich einen geringfügigen Fehler: Bestimmte Arbeitsplätze im Unterrichtswesen wurden nicht berücksichtigt. Daraus erklärt sich, dass in der Botschaft für 2017 etwas weniger kantonale Arbeitsplätze ausgewiesen wurden als tatsächlich vorhanden sind. Je nachdem, ob für 2017 die Zahl in der Botschaft oder die tatsächliche Zahl als Vergleichsgrundlage verwendet wird, ergibt sich für 2021 eine minimale Zu- bzw. Abnahme, was rein psychologisch ins Gewicht fallen könnte.
     
  2. Unter Berücksichtigung der ausgewiesenen Zahlen und der methodischen Schwierigkeiten sind Abweichungen um wenige VZÄ akzeptabel. Die verfügbaren Daten lassen dennoch nicht darauf schliessen, dass sich die Anzahl der kantonalen Arbeitsplätze in Moutier erhöht hat.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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