Eintrag in die kantonalen Anwaltsregister setzt ein Master-Diplom voraus; Bundesrat setzt revidiertes Anwaltsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft

Bern, 30.10.2006 - Der Eintrag in die kantonalen Anwaltsregister setzt künftig ein Rechtsstudium voraus, das mit einem Master-Diplom – oder wie bisher mit einem Lizentiat – einer schweizerischen Universität abgeschlossen wurde. Für die Zulassung zum Anwaltspraktikum genügt hingegen ein Bachelor-Diplom. Der Bundesrat hat das an das Bologna-Modell angepasste Anwaltsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.

Die Revision sieht noch drei weitere, kleinere Änderungen vor. Die Voraussetzung des Registereintrags für Anwältinnen und Anwälte, die strafrechtlich verurteilt worden sind, wird an das neue Strafregisterrecht angepasst. Bei der Berufshaftpflicht-versicherung wird neu eine Mindestversicherungssumme von einer Million Franken pro Jahr verlangt. Zudem können anstelle der Haftpflichtversicherung andere, gleichwertige Sicherheiten erbracht werden. Schliesslich werden kantonale Gerichts- und Verwaltungsbehörden neu auch verpflichtet, die Aufsichtsbehörde zu informieren, falls Anwältinnen oder Anwälte eine persönliche Voraussetzung für den Registereintrag nicht mehr erfüllen. Bisher mussten nur Verletzungen der Berufsregeln mitgeteilt werden.

Gemäss dem zweistufigen Bologna-Modell schliessen die Studierenden an Schweizer Universitäten künftig an Stelle des bisherigen Lizentiats mit einem so genannten Bachelor oder Master ab. Der Bachelor wird in der Regel nach 3 Jahren Studium, der Master nach weiteren 1½ Jahren erworben. Bisher haben 45 Staaten (unter ihnen auch die Schweiz) die Erklärung von Bologna unterzeichnet, welche die Studiengänge besser aufeinander abstimmen und die Mobilität der Studierenden fördern will.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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