Verbesserung der Betreibungsauskunft: Keine einfache und wirksame Lösung

Bern, 04.07.2018 - Weil eine Betreibung grundsätzlich nur im Register desjenigen Betreibungsamtes vermerkt wird, das die Betreibung durchführt, sind Betreibungsauskünfte nur beschränkt aussagekräftig. Der Bundesrat hat diese Problematik im Auftrag des Parlaments analysiert und seinen Bericht dazu am 4. Juli 2018 verabschiedet. Auch wenn es keine einfache Lösung gibt, schlägt er doch punktuelle Verbesserungen vor: Zum einen soll die Information auf den Betreibungsauskünften verbessert werden. Zum andern ermuntert der Bundesrat die Kantone dazu, ihre Praxis zu vereinheitlichen, um die Aussagekraft der Auskünfte weiter zu erhöhen.

Heute gibt es in der Schweiz über 400 Betreibungsämter. Jede Betreibung wird grundsätzlich nur im Register desjenigen Amts vermerkt, welches die Betreibung durchführt. Andere Betreibungsämter haben in der Regel keinen Zugriff auf die Daten eines fremden Registers. Zudem wird ein Schuldner, der betrieben wird, unter dem Namen und der Adresse im Betreibungsregister eingetragen, welche der Gläubiger dem Betreibungsamt gegenüber angibt. Es findet keine weitere Identifikation des Schuldners statt. Bei Adresswechseln, nach Umzügen, nach Namensänderungen oder bei unterschiedlich geschriebenen Namen wird ein alter Eintrag im Betreibungsregister deswegen oft nicht mehr gefunden und die Betreibungsauskunft bleibt leer.

Das Postulat 12.3957 "Dem Schuldnertourismus einen Riegel schieben" hat den Bundesrat beauftragt, diese Situation zu überprüfen. Namentlich sollte der Bundesrat aufzeigen, wie verhindert werden könnte, dass sich Personen, welche an einem Ort betrieben worden sind, von einem Betreibungsamt eines anderen Orts eine leere Betreibungsauskunft ausstellen lassen können. In seinem Bericht zeigt der Bundesrat nun auf, dass er mögliche Lösungsansätze geprüft hat. Er musste dabei aber feststellen, dass es keine einfache Möglichkeit für eine schweizweite Betreibungsauskunft gibt. Dies liegt insbesondere daran, dass sich Personen im Alltag und im Geschäftsverkehr oft nur anhand von Name und Adresse identifizieren. Ein einheitliches präzises Identifikationsmerkmal, welches die Gläubiger, die einen Schuldner betreiben wollen, dem Betreibungsamt mitteilen könnten, wird heute nicht verwendet.

Information verbessern, Aussagekraft erhöhen

Dessen ungeachtet will der Bundesrat die auf den Betreibungsauskünften zu findenden Hinweise auf deren beschränkte Aussagekraft weiter verdeutlichen. Gleichzeitig sollte eine weitergehende Information über die beschränkte Aussagekraft von Betreibungsauskünften spezifisch für Gläubiger in gewissen Branchen in Betracht gezogen werden.

Die Aussagekraft der Betreibungsauskunft kann zudem erhöht werden, wenn schweizweit alle Betreibungsämter konsequent die Personalien der Schuldner mit den jeweiligen Einwohnerdaten abgleichen. Wo keine Übereinstimmung gefunden wird, würde dies mit entsprechender Warnwirkung aus dem Auszug hervorgehen. Eine solche Praxis besteht bereits heute in jenen Kantonen, in welchen die Betreibungsämter Zugriff auf die Daten der Einwohnerregister haben. Der Bundesrat ermuntert im Bericht die Kantone, dies schweizweit umzusetzen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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