Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches tritt am 1. Januar 2007 in Kraft; Verschiedene Erlasse überprüft und angepasst

Bern, 05.07.2006 - Der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches (AT StGB) tritt auf den 1. Januar 2007 in Kraft. Der Bundesrat hat dies am Mittwoch unter dem Vorbehalt beschlossen, dass gegen die vom Parlament am 24. März 2006 verabschiedeten Nachbesserungen kein Referendum ergriffen wird. Auf den gleichen Zeitpunkt werden auch die Änderung der Allgemeinen Bestimmungen des Militärstrafgesetzes und das neue Jugendstrafgesetz in Kraft treten.

Mit Blick auf die Inkraftsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen werden  zudem verschiedene Erlasse des Bundes und der Kantone angepasst: Auf Bundesebene wurden die ergänzenden Bestimmungen des Bundesrates zum Straf- und Massnahmenvollzug in einer neuen Verordnung zum StGB zusammengefasst. Ferner wurde  die Verordnung über das automatisierte Strafregister (Vostra) an die neuen rechtlichen Grundlagen angepasst und das automatisierte Strafregister entsprechend neu programmiert. Der Bundesrat wird nach den Sommerferien über die neuen Verordnungen beschliessen.

Die Kantone haben seit der Verabschiedung des revidierten Strafgesetzbuches im Dezember 2002 insbesondere ihre Strafvollzugserlasse, zum Teil aber auch die Behördenorganisation und die Vollzugsinfrastrukturen überprüft und nötigenfalls angepasst.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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