Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auf dem Prüfstand

Bern, 19.11.2014 - Der Bundesrat hat am Mittwoch zwei parlamentarische Vorstössen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (14.3776 und 14.3891) zur Annahme empfohlen. Er ist bereit, die Wirksamkeit dieser Gesetzesrevision zu evaluieren.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 haben auch die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ihre Arbeit aufgenommen. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, in einer ersten Evaluation die bereits möglichen Erkenntnisse aus der Änderung des Vormundschaftsrechts zur Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung aufzuzeigen und insbesondere Qualität und Kosten der Leistungen sowie Zahl der Massnahmen (Personenzahl) und neu eröffneten Verfahren vor und nach Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung zu prüfen. Im Übrigen soll evaluiert werden, ob die Ziele der Revision erreicht worden sind.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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