Neues Erwachsenenschutzrecht: Es bleibt beim 1. Januar 2013

Bern, 12.10.2011 - Der Bundesrat hat die Gesuche der Kantone Zürich, Waadt und Graubünden abgelehnt, das Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts um ein Jahr zu verschieben. Er will nicht jene Kantone benachteiligen, die auf das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2013 vertraut haben, wie er in seinem Antwortschreiben festhält.

Der Bundesrat erinnert daran, dass sich die überwiegende Mehrheit der Kantone in zwei Umfragen für eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2013 ausgesprochen hat. Den Kantonen stehen damit vier Jahre zur Verfügung, um das am 19. Dezember 2008 vom Parlament verabschiedete neue Erwachsenenschutzrecht umzusetzen. Der Bundesrat lehnt auch eine spätere Inkraftsetzung der Bestimmung über die Erwachsenenschutzbehörde (Art. 440 ZGB) ab, um den Kantonen mehr Zeit zur Anpassung ihrer Behördenorganisation einzuräumen. Ein solches gestaffeltes Inkrafttreten würde nämlich zu zahlreichen praktischen Schwierigkeiten führen. Und eine nur für einzelne Kantone geltende Lösung würde gegen den in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung der Kantone verstossen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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