Moralische Wiedergutmachung für administrativ Versorgte

Bern, 10.09.2010 - Vertreter von Bund und Kantonen haben sich am Freitag an einem Gedenkanlass in Hindelbank gegenüber ehemaligen administrativ versorgten Personen für die über Jahrzehnte angeordneten Einweisungen entschuldigt und das dadurch verursachte Leid bedauert. Sie haben damit einen Beitrag zur Aufarbeitung der Vergangenheit und zur moralischen Wiedergutmachung geleistet.

Bis 1981 wurden in der Schweiz Jugendliche wegen "lasterhaften Lebenswandels", "Liederlichkeit", "Trunksucht" und ähnlichen Gründen ohne gerichtliches Verfahren von Vormundschaftsbehörden in verschiedenen Anstalten und Institutionen administrativ eingewiesen. Die betroffenen Jugendlichen konnten keine richterliche Überprüfung dieser Anordnungen verlangen. Oft wurden sie in Strafanstalten eingewiesen, wo sie nicht von den Straftätern getrennt waren. Der Bund und die zuständigen kantonalen Fachkonferenzen haben das Anliegen einer Gruppe von ehemaligen administrativ versorgten Frauen aufgenommen und im Schlosssaal der Anstalten Hindelbank einen Gedenkanlass zur moralischen Wiedergutmachung durchgeführt.

Ausgegrenzt und diskriminiert

Am Gedenkanlass schilderten betroffene Frauen, wie sie aufgrund der administrativen Einweisung ein Leben lang ausgegrenzt und diskriminiert worden sind. Sie trugen das Stigma, im Gefängnis gewesen zu sein, obwohl sie nie straffällig geworden waren. Sie zeigten sich erleichtert, dass ihnen mit dem Gedenkanlass endlich Gerechtigkeit widerfahre. Zugleich mahnten sie, dass sich willkürlicher Freiheitsentzug und Machtmissbrauch nie wieder ereignen dürften.

Fürsorgeauftrag auf Schlimmste missachtet

Die zuständigen Behörden hätten in moralischer Selbstherrlichkeit ihren Fürsorgeauftrag auf Schlimmste missachtet, führte Guido Marbet, Präsident der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) aus. "Anstatt Verständnis, menschliche Wärme und Beistand erfuhren die damaligen Schutzbedürftigen Zurückweisung, Isolation und Bestrafung für nicht begangenes Unrecht." Den Betroffenen gebührten eine moralische Rehabilitation und der Respekt der Institutionen, die damals ihren Auftrag vernachlässigt hätten. Dieser Respekt sei auch als Entschuldigung für die erfahrene Persönlichkeitsverletzung zu verstehen.

Solche Schicksale dürfen sich nicht wiederholen

Der Zürcher Regierungspräsident Hans Hollenstein, Vizepräsident der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), sagte, die Unterbringung aus erzieherischen Gründen in Strafanstalten sei mit den heutigen Vorstellungen und Rechtsprechung nicht zu vereinbaren. Es sei die Aufgabe von Bund und Kantonen, von Justiz- und Sozial-Direktoren dafür zu sorgen, dass sich solche Schicksale nicht wiederholen dürfen. Er äusserte sein tiefstes Bedauern über das Schicksal der Betroffenen und deren Leid und bat, das Geschehene zu entschuldigen.

Als Hindelbank "in Frage kommen konnte"

In einem historischen Rückblick zeigte der Berner Regierungsrat Hans-Jürg Käser, Vertreter der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), das Ausmass der administrativen Einweisungen in Hindelbank auf. Es erreichte in den Nachkriegsjahren, als fast die Hälfte aller Frauen administrativ eingewiesen war, seinen Höhepunkt. In den grösseren Städten, teilweise aber auch in ländlichen Regionen hatte es sich "herumgesprochen", dass "die Anstalt Hindelbank in Frage kommen könnte, wenn die Behörden keine weiteren Möglichkeiten mehr sahen - oder sehen wollten". Regierungsrat Käser sprach gegenüber den betroffenen Frauen namens der KKJPD seine Entschuldigung aus, dass sie in ihrer Jugend längere Zeit in der Anstalt Hindelbank verbringen mussten.

Engagement und Mitgefühl

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), bat die Betroffenen im Namen des Bundes um Entschuldigung, "dass sie ohne Gerichtsurteil zur Erziehung administrativ versorgt wurden". Der Gesetzgeber habe die Pflicht dafür zu sorgen, dass solche Vorkommnisse nicht mehr geschehen können. Aber auch die beste Gesetzgebung könne nicht alles richten. Wichtiger als Gesetze seien das Engagement und das Mitgefühl jener, die Kinder und Jugendliche im Alltag begleiten und unterstützen.


Adresse für Rückfragen

Informationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18, info@gs-ejpd.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-35091.html