Staatsleitungsreform: wie weiter?

Bern, 20.10.1999 - -

An seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat den Willen bekräftigt, den Reformprozess im Bereich der Regierung im Sinne der Klausursitzung vom 18-19 August 1999 weiterzuführen. Als Grundlage der Reform soll das Modell einer zweistufigen Regierung dienen. Dies entspricht dem Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Staatsleitungsreform, das vom 11. November 1998 bis zum 31. März 1999 durchgeführt wurde. In seiner Vorlage hatte der Bundesrat zwei Reformvarianten vorgeschlagen: eine Stärkung des Bundespräsidiums (Variante 1) und eine zweistufige Regierung mit Ministerinnen und Ministern (Variante 2).

Bildung eines Bundesratsausschusses

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterbreitete dem Bundesrat mehrere Varianten für die politische Leitung des Reformprojekts. Dieser will die Oberleitung des Reformprojekts von nun an selbst übernehmen. Er hat deshalb beschlossen, einen Bundesratsausschuss zu bilden. Diesem gehören neben Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des EJPD, Bundespräsidentin Ruth Dreifuss, Vorsteherin des Eidg. Departementes des Innern, und Bundesrat Pascal Couchepin, Vorsteher des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes, an. Der Bundesratsausschuss wird als "groupe de réflexion" wirken und die Grundlagen für die Entscheide des Bundesratskollegiums vorbereiten.

In einem nächsten Schritt wird es darum gehen, den tatsächlichen Reformbedarf genau auszuarbeiten. Konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung einer zweistufigen Regierung sollen bis Mitte des nächsten Jahres vorliegen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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