Genetische Untersuchungen beim Menschen gesetzlich geregelt

Bern, 14.02.2007 - Der Bundesrat setzt auf den 1. April 2007 das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen zusammen mit zwei Verordnungen in Kraft. Gesetz und Verordnungen regeln die wesentlichen Aspekte der Durchführung genetischer Untersuchungen beim Menschen mit dem Ziel, die Menschenwürde zu schützen, Missbräuche zu verhindern und die Qualität der Untersuchungen sicherzustellen. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnungen, setzt der Bundesrat auf den 1. April 2007 die Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen ein.

Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen am Menschen wurde im Oktober 2004 vom Parlament verabschiedet und wird vom Bundesrat auf den 1. April 2007 in Kraft gesetzt. Es regelt die Anwendung genetischer Untersuchungen am Menschen zu medizinischen Zwecken sowie im Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich, sowie die Erstellung von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung von Personen.
Eine Verordnung (Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen) regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung der Bewilligung an Laboratorien für die Durchführung zyto- und molekulargenetischer Untersuchungen beim Menschen und für die Durchführung von Reihenuntersuchungen. Zuständige Behörde in diesem Bereich ist das Bundesamt für Gesundheit.
Die zweite Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von Laboratorien, die DNA-Profile zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung ausserhalb von Strafverfahren erstellen. Zuständige Behörde in diesem Bereich ist das Bundesamt für Polizei.
Die Expertenkommission für genetische Untersuchungen hat zur Aufgabe, wissenschaftliche und praktische Entwicklungen im Bereich der genetischen Untersuchungen aufmerksam zu verfolgen, Empfehlungen dazu abzugeben und rechtzeitig auf Probleme und Lücken in der Gesetzgebung aufmerksam zu machen. Sie besteht aus 12 Mitgliedern mit fundierten Kenntnissen und Erfahrung in Bereichen wie Humangenetik, Kinder- und Frauenheilkunde, Rechtsmedizin, Analytik und Pathologie.
Die Kommissionspräsidentin, Frau Dr. Sabina Gallati, ist Professorin für medizinische Molekulargenetik und Molekularbiologie am Universitätsspital in Bern.
Die Mitglieder der Expertenkommission: Sabina Gallati, Präsidentin (Bern); Armand Bottani (Genf); Walter Bär (Zürich); Matthias Baumgartner (Zürich); Gieri Cathomas (Liestal); Bernice Elger (Genf); Susan Gerber (Bern); Andreas Huber (Aarau); Peter Miny (Basel); Michael Morris (Genf); Judith Pók Lundquist (Zürich), Nicole Probst-Hensch (Zürich).


Adresse für Rückfragen

Daniel. Dauwalder, Bundesamt für Gesundheit, Tel 031 322 95 05, Daniel.Dauwalder@bag.admin.ch
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel 031 322 77 88, folco.galli@bj.admin.ch
Sabina Gallati, Präsidentin Expertenkommission, Bern, Tel 031 632 94 93, sabina.gallati@insel.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
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Bundesamt für Justiz
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Letzte Änderung 26.06.2024

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