Schweizer Vorschlag für Übergangsmassnahmen an der Grenze zu Liechtenstein

Der Beginn der operationellen Schengen-Zusammenarbeit wird für die Schweiz voraussichtlich im Dezember 2008, für das Fürstentum Liechtenstein (FL) jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Schweizer Grenze zu Liechtenstein wird damit während einer Übergangszeit formell zu einer Schengen-Aussengrenze. Aus diesem Grund soll eine Übergangsregelung zur Anwendung kommen, welche einerseits die hohen Schengen-Sicherheitsstandards garantiert und gleichzeitig den lokalen Gegebenheiten gerecht wird. Liechtenstein ist vollständig von Schengen-Staaten umgeben und hat keinen Flughafen. Dies verunmöglicht eine Einreise aus einem Drittland, ohne eine Schengen-Aussengrenzkontrolle zu passieren. Es handelt sich also nicht um eine Risiko-Grenze. Zudem sind die Sicherheitsmassnahmen nur für eine Übergangsphase nötig.

Nachdem die Schweiz der zuständigen EU-Ratsgruppe SCH-Eval (Schengen-Evaluation) im Juli 2008 ein Konzept für die Sicherung des Grenzraums Schweiz-Liechtenstein vorgeschlagen hat, konnte der SCH-Eval-Gruppe nun am 26. September 2008 in Brüssel ein detaillierter Massnahmenplan für dieses Übergangsregime präsentiert werden. Die SCH-Eval-Gruppe hat die Vorschläge angenommen und verzichtet auf weitere Massnahmen.

Die von der Schweiz vorgeschlagene Übergangslösung an der Grenze zu Liechtenstein besteht aus folgenden Massnahmen:

1. Gemeinsame Sicherheitsanalysen Schweiz-Leichtenstein-Österreich: Auf operationeller Ebene werden die regelmässigen „Lagebilder“ (Sicherheitsanalysen), welche das Polizei-Informationszentrum Ostschweiz (PIZO) in Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien St. Gallen und Graubünden, dem Grenzwachtkorps (GWK) sowie der Landespolizei Liechtensteins erstellt, ausgebaut. Es geht insbesondere um eine Ausweitung auf den Bereich der illegalen Migration. Zudem sind die zuständigen österreichischen Behörden zur Beteiligung eingeladen worden. Die Sicherheitsanalyse wird laufend nachgeführt und dient als Grundlage für die Planung der mobilen Kontrollen (siehe Punkt 3) sowie für weitere (gemeinsame) Sicherheitsaktionen im Grenzraum.

2. 24-stündige Videoüberwachung: Die befahrbaren Grenzübergänge werden mittels technischer Einrichtungen, d.h. Videokameras, überwacht.

3. Mobile Kontrollen: Im Grenzraum führt eine mobile Patrouille des GWK rund um die Uhr stichprobenweise Kontrollen durch und zwar basierend auf dem gemeinsamen Lagebild. Anlassbezogene Kontrollen werden bei Bedarf vom gemeinsamen Verbindungsbüro in Schaanwald (siehe Punkt 4) anhand der Videobilder ausgelöst. Dafür stehen auch die regulären Patrouillen der Kantonspolizeien St. Gallen und Graubünden zur Verfügung. Die Einsatzleitung obliegt der Einsatzzentrale der jeweiligen Sicherheitsbehörde.

4. Gemeinsames Verbindungsbüro in Schaanwald (FL): Das bestehende grenzpolizeiliche Verbindungsbüro (betrieben durch das GWK, die Österreichische Bundespolizei sowie die Liechtensteinische Landespolizei) wird zur Zentrale bei der Koordinierung und Durchführung der sicherheits- und grenzpolizeilichen Massnahmen aufgewertet. Es soll die technische Überwachung der Grenzübergänge durchführen und bei Bedarf den Einsatz von mobilen Patrouillen auslösen können. Unter Beteiligung sämtlicher Sicherheitsbehörden wird es einen 24-Stundenbetrieb leisten, welcher durch das GWK garantiert wird. Der Kanton St. Gallen wird eine Vollzeitstelle und die Liechtensteinische Landespolizei wird zeitweise eine Person beitragen.

5. Visumsregelung: Liechtenstein wird während der Übergangszeit keine eigenen Kurzzeitvisa ausstellen, sondern Schengenvisa unilateral anerkennen. Visumspflichtige Drittstaatenangehörende, die nach Liechtenstein reisen, werden damit während der Übergangszeit bei einer Vertretung des zuständigen Schengenstaats ein Schengenvisum beantragen müssen. Was die in Liechtenstein ansässigen visumspflichtigen Drittstaatenangehörende betrifft, sieht die Schweiz vor, diesen Personen langfristig gültige Schengenvisa zu erteilen (max. Gültigkeit von 5 Jahren).

6. Regelmässige Berichterstattung an SCH-Eval: Die Schweiz wird der SCH-Eval-Gruppe alle drei Monate über das aktuelle Lagebild (Sicherheitsanalyse) sowie über sämtliche erfolgten und geplanten Massnahmen an der Grenze zu Liechtenstein Bericht erstatten. Der Bericht wird auch Angaben enthalten über besondere Vorfälle, Personenbewegungen an der schweizerisch-liechtensteinischen Grenze, Anzahl Drittstaatenangehörende in Liechtenstein und über die Ausstellung von Visa. Auf der Grundlage dieser Berichte kann die SCH-Eval-Gruppe einen Besuch vor Ort und/oder andere Massnahmen beschliessen.

Letzte Änderung 26.09.2008

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