Bundesamt für Migration
Aufenthalt
Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet).
- EURES: Aufenthalt in der Schweiz (1258 Kb, pdf)
- EURES: Alltag in der Schweiz (453 Kb, pdf)
- Broschüre SozialversicherungenInformationen für ausländische Staatsangehörige
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