Bund verstärkt Integration der Ausländer und Ausländerinnen
Medienmitteilungen, EJPD, 25.06.2003
Bern, 25.06.2003. Der Bundesrat will die Integration der Zugewanderten gezielt fördern. Diesem Ziel dient die überarbeitete Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die dem IMES neu umfassende Koordinationsaufgaben überträgt. Der Integrationsförderung dient auch die vorgeschlagene Fünfjahresfrist für den Familiennachzug in der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer. Der Bundesrat hat am Mittwoch beide Revisionsentwürfe in die Vernehmlassung geschickt.
Der Bundesrat betrachtet Integrationspolitik als typische Querschnittaufgabe, die schulische, berufliche, soziale und rechtliche Integration umfasst. Staatliche Strukturen sollen den Integrationsaspekt in Zukunft stärker berücksichtigen und dabei vernetzt zusammenarbeiten. Dies bedarf der verbindlichen und transparenten Koordination. Die Koordination der integrationsrelevanten Aufgaben durch das Bundesamt für Zuwanderung, Auswanderung und Integration (IMES) ist deshalb eine wichtige geplante Neuerung der überarbeiteten Integrationsverordnung.
Die Koordination umfasst sowohl diejenige zwischen den einzelnen Departementen und Bundesämtern als auch zwischen Bund, Kantonen und grösseren Gemeinden. Hier werden die Kantone aufgefordert, Ansprechstellen für Integrationsfragen zu bezeichnen.
Neu sollen auch Personen aus dem Asylbereich, die längere Zeit in der Schweiz bleiben, an Integrationsleistungen teilhaben. Bei der Gewährung von Finanzhilfen wird die Rolle der Kantone gestärkt, indem sie mehr Mitsprache bei der Prüfung von Projektgesuchen erhalten können.
Die Koordination umfasst sowohl diejenige zwischen den einzelnen Departementen und Bundesämtern als auch zwischen Bund, Kantonen und grösseren Gemeinden. Hier werden die Kantone aufgefordert, Ansprechstellen für Integrationsfragen zu bezeichnen.
Erfolgreiche Integrationsbemühungen berücksichtigen
Die Auffassung, wonach Integration ein gegenseitiger Prozess ist und staatliche Integrationsleistungen mit der Integrationsbereitschaft der Ausländerinnen und Ausländer einhergehen, setzt sich zunehmend durch und prägt die Praxis. Der Entwurf sieht deshalb vor, dass erfolgreiche Integrationsbemühungen bei Entscheiden, die einen behördlichen Ermessensspielraum erlauben, zu berücksichtigen sind. So kann etwa der Erwerb von Kenntnissen einer Landessprache oder die Teilnahme an Bildungsangeboten als erfolgreiche Eigenleistung honoriert werden.Neu sollen auch Personen aus dem Asylbereich, die längere Zeit in der Schweiz bleiben, an Integrationsleistungen teilhaben. Bei der Gewährung von Finanzhilfen wird die Rolle der Kantone gestärkt, indem sie mehr Mitsprache bei der Prüfung von Projektgesuchen erhalten können.
