Regierungsreform

Worum geht es?

Der Bundesrat ist das einzige Organ des Bundes, das seit der Schaffung des Bundesstaates im Jahre 1848 im Wesentlichen unverändert geblieben ist. Ein Reformbedarf, insbesondere bei der politischen Führung des Bundesrates als Kollegialorgan, ergibt sich aufgrund von unterschiedlichen Faktoren: der Ausdehnung der Staatsaufgaben, der Kompetenzverlagerungen zum Bund, der Beschleunigung der Entscheidungsprozesse, der zunehmenden internationalen Verflechtung, der wachsenden Beanspruchung durch die Medien und der breiteren parteipolitischen Zusammensetzung des Bundesrates. Im Jahr 2004 hat das Parlament die Vorlage zur Regierungsreform an den Bundesrat zurückgewiesen. Mit einer Zusatzbotschaft erfüllt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments, neue Reformvorschläge zu unterbreiten.

Was ist bisher geschehen?
  • Am 11. November 1998 schickt der Bundesrat zwei Varianten einer Regierungsreform in die Vernehmlassung: eine Stärkung des Bundespräsidiums (Variante 1) und eine zweistufige Regierung (Variante 2) (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 19. August 1999 beschliesst der Bundesrat, die Reformarbeiten auf der Grundlage der Variante 2 weiterzuführen (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 20. Oktober 1999 setzt der Bundesrat eine politische Projektoberleitung (POL) (Medienmitteilung Medienmitteilung) und im Januar 2000 eine interdepartementale "Arbeitsgruppe Staatsleitungsreform" ein.
  • Am 25. Oktober 2000 diskutiert der Bundesrat über verschiedene Modelle einer zweistufigen Regierung und veranlasst weitere Abklärungen
    (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 17. Januar 2001 fällt der Bundesrat weitere Vorentscheide
    (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 19. Dezember 2001 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Staatsleitungsreform (Medienmitteilung Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen Parlamentarische Beratungen (01.080) 
    Am 10. März 2004 spricht sich der Nationalrat mit 140 zu 23 Stimmen für eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat aus, verbunden mit dem Auftrag, neue Vorschläge zu unterbreiten. Ziel dieser neuen Vorschläge soll "eine Stärkung der politischen Führung, eine Entlastung des Bundesrates von Verwaltungsaufgaben und eine Effizienzsteigerung der Verwaltung" sein.
     
  • Am 18. August 2004 beschliesst der Bundesrat, eine Verwaltungsreform nach Mass in einzelnen, klar umrissenen Projekten vorzunehmen 
    (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat nimmt am 30. Januar 2008 den Schlussbericht des Delegierten für die Bundesverwaltungsreform zur Kenntnis
    (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat will die Regierungsreform weiter verfolgen. Er gelangt am 27. August 2009 in einer Grundsatzdiskussion zum Schluss, dass Reformbedarf besteht. Er beauftragt deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), zusammen mit der Bundeskanzlei eine Zusatzbotschaft zur Regierungsreform vorzubereiten (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 24. März 2010 setzt der Bundesrat die Leitplanken für die Zusatzbotschaft (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 13. Oktober 2010 verabschiedet der Bundesrat die Zusatzbotschaft zur Regierungsreform (Medienmitteilung Medienmitteilung).

Dokumentation

Kontakt / Rückfragen
Marc Schinzel, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 35 41, Kontakt
Jeanne Ramseyer, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 83 98, Kontakt
Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 47 44, Kontakt