Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen

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Worum geht es?

Das neue Gesetz bringt eine für die ganze Schweiz einheitliche Regelung der örtlichen Zuständigkeit in Zivilsachen. Tragender Grundsatz ist die Zuständigkeit am Wohnsitz der beklagten Partei, doch sieht das Gesetz mehrere Ausnahmen oder auch zusätzliche Alternativen vor: z.B. einen Klägergerichtsstand am Wohnsitz des Konsumenten.

Was ist bisher geschehen?
  • Am 15. Januar 1997 schickt der Bundesrat den Expertenentwurf zu einem Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen (Gerichtsstandsgesetz) in die Vernehmlassung (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 18. November 1998 verabschiedet der Bundesrat den Entwurf und die Botschaft zu einem Gerichtsstandgesetz (Medienmitteilung Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen Parlamentarische Beratungen (98.067)
     
  • Der Bundesrat setzt das Gerichtsstandsgesetz auf den 1. Januar 2001 in Kraft.

Dokumentation

Vernehmlassungsverfahren
Botschaft und Entwurf
Kontakt / Rückfragen
Philipp Weber, Bundesamt für Justiz, T +41 31 325 32 09, Kontakt