Netzwerkkriminalität

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Worum geht es?

Die Informations- und Netzwerktechnologie haben sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt. Die Vorzüge des Internets haben allerdings auch Schattenseiten: Strafbare Handlungen können von jedem beliebigen Ort von der Welt aus begangen werden. Die so genannte Netzwerkkriminalität - Straftaten, zu deren Begehung Informationstechnologien und Kommunikationsnetze genutzt werden - nimmt stetig zu. Das geltende Recht ermöglicht es, auf der Grundlage des Medienstrafrechts und der allgemeinen Grundsätze über Täterschaft und Teilnahme gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Auf eine ausdrückliche Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider hat der Bundesrat verzichtet, weil eine spezifische Regelung bloss neue Auslegungsfragen aufwerfen und rasch durch die technologische Entwicklung überholt werden würde. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Bekämpfung der Netzwerkkriminalität wird durch die neue Strafprozessordnung verbessert.

Was ist bisher geschehen?
  • Vor dem Hintergrund der Motion Pfisterer setzt das EJPD am 22. November 2001 eine Expertenkommission "Netzwerkkriminalität" ein. Diese erarbeitet Lösungen in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Internet-Provider für illegale Inhalte.
  • Vor dem Hintergrund der Aktion "Genesis" beauftragt das EJPD im Herbst 2002 das Bundesamt für Polizei, zusammen mit Vertretern der Polizei, der Justiz- und  Strafverfolgungsbehörden Vorschläge für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen auszuarbeiten.
  • Am 10. Dezember 2004 schickt das EJPD zwei Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung. Einerseits soll die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Provider für illegale Inhalte im Internet speziell geregelt werden. Andrerseits werden neue Ermittlungsmöglichkeiten des Bundes vorgeschlagen (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 28. Februar 2008 nimmt der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis. Er verzichtet darauf, eine ausdrückliche Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider auszuarbeiten und neue Ermittlungskompetenzen des Bundes in einer separaten Vorlage festzulegen (Medienmitteilung Medienmitteilung).

Dokumentation

Parlamentarische Vorstösse
  • 00.3714
    Motion Pfisterer. Netzwerkkriminalität. Änderungen der rechtlichen Bestimmungen
  • 02.452
    Initiative Aeppli Wartmann. Kinderpornografie im Internet. Zentrale Ermittlung und Strafverfolgung
  • 07.3509
    Motion Büchler. Rechtssicherheit für Anbieter von Internetdienstleistungen
  • 07.3510
    Motion Büchler. Strafrechtliche Schritte gegen Cyberkriminalität
  • 07.3628
    Motion Glanzmann-Hunkeler. Effizientere Verfolgung von Internetpädophilie
  • 07.3629
    Motion Glanzmann-Hunkeler. Cybercrime-Konvention
  • 07.3689
    Motion Büchler. Internet-Kriminalität
  • 07.3750
    Motion Büchler. Internetkriminalität. Aufstockung der Spezialisten bei den Ermittlungsbehörden des Bundes
  • 07.3751
    Motion Büchler. Kampf dem Terrorismus
Kontakt / Rückfragen
André Riedo, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 41 03, Kontakt