Netzwerkkriminalität
Die Informations- und Netzwerktechnologie haben sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt. Die Vorzüge des Internets haben allerdings auch Schattenseiten: Strafbare Handlungen können von jedem beliebigen Ort von der Welt aus begangen werden. Die so genannte Netzwerkkriminalität - Straftaten, zu deren Begehung Informationstechnologien und Kommunikationsnetze genutzt werden - nimmt stetig zu. Das geltende Recht ermöglicht es, auf der Grundlage des Medienstrafrechts und der allgemeinen Grundsätze über Täterschaft und Teilnahme gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Auf eine ausdrückliche Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider hat der Bundesrat verzichtet, weil eine spezifische Regelung bloss neue Auslegungsfragen aufwerfen und rasch durch die technologische Entwicklung überholt werden würde. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Bekämpfung der Netzwerkkriminalität wird durch die neue Strafprozessordnung verbessert.
- Vor dem Hintergrund der Motion Pfisterer setzt das EJPD am 22. November 2001 eine Expertenkommission "Netzwerkkriminalität" ein. Diese erarbeitet Lösungen in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Internet-Provider für illegale Inhalte.
- Vor dem Hintergrund der Aktion "Genesis" beauftragt das EJPD im Herbst 2002 das Bundesamt für Polizei, zusammen mit Vertretern der Polizei, der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden Vorschläge für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen auszuarbeiten.
- Am 10. Dezember 2004 schickt das EJPD zwei Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung. Einerseits soll die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Provider für illegale Inhalte im Internet speziell geregelt werden. Andrerseits werden neue Ermittlungsmöglichkeiten des Bundes vorgeschlagen (
Medienmitteilung). - Am 28. Februar 2008 nimmt der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis. Er verzichtet darauf, eine ausdrückliche Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider auszuarbeiten und neue Ermittlungskompetenzen des Bundes in einer separaten Vorlage festzulegen (
Medienmitteilung).
- 00.3714Motion Pfisterer. Netzwerkkriminalität. Änderungen der rechtlichen Bestimmungen
- 02.452Initiative Aeppli Wartmann. Kinderpornografie im Internet. Zentrale Ermittlung und Strafverfolgung
- 07.3509Motion Büchler. Rechtssicherheit für Anbieter von Internetdienstleistungen
- 07.3510Motion Büchler. Strafrechtliche Schritte gegen Cyberkriminalität
- 07.3628Motion Glanzmann-Hunkeler. Effizientere Verfolgung von Internetpädophilie
- 07.3629Motion Glanzmann-Hunkeler. Cybercrime-Konvention
- 07.3689Motion Büchler. Internet-Kriminalität
- 07.3750Motion Büchler. Internetkriminalität. Aufstockung der Spezialisten bei den Ermittlungsbehörden des Bundes
- 07.3751Motion Büchler. Kampf dem Terrorismus
- Neues Medium - neue Fragen ans Recht (313 Kb, pdf)Bericht einer Arbeitsgruppe des Bundes vom 30. Mai 1996
- Medienmitteilung vom 30. Mai 1996
- Gutachten des BJ vom 24. Dezember 1999 (210 Kb, pdf)
- Positionspapier des Bundesamtes für Polizei vom 15. Mai 2000 (89 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 15. Mai 2000
- Gutachten der Proff. Niggli, Riklin, Stratenwerth, 2. Oktober 2000 (637 Kb, pdf)
