Korruption (UNO-Konvention)

Zurück zur Seite «Abgeschlossene Rechtsetzungsprojekte »
Worum geht es?

Die Konvention der Vereinten Nationen gegen die Korruption bildet das erste globale Instrument zur Korruptionsbekämpfung. Sie befasst sich mit der Verhütung sowie Bestrafung der Korruption und regelt prozessuale Fragen sowie die internationale Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten. Zum ersten Mal wird auf mulilateraler Ebene der verbindliche Grundsatz der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte aufgestellt. Die Konvention wurde am 9. Dezember 2003 in Merida/Mexiko zur Unterzeichnung aufgelegt und tritt nach Ratifikation durch 30 Staaten in Kraft.

Was ist bisher geschehen?
  • Am 10. Dezember 2003 unterzeichnet die Schweiz das Übereinkommen (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 21. September 2007 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Beitritt der Schweiz zum Uno-Übereinkommen gegen Korruption (Medienmitteilung Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen Parlamentarische Beratungen (07.078)
     
  • Am 24. September 2009 hinterlegt Bundespräsident Hans-Rudolf Merz in New York die Ratifikationsurkunde zur UNO-Konvention gegen die Korruption (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 24. Oktober 2009 tritt die UNO-Konvention gegen die Korruption für die Schweiz in Kraft.

Dokumentation

Kontakt / Rückfragen
Andrea Candrian, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 97 92, Kontakt