Adoption Vietnam

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Am 20. Dezember 2005 wurde das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Adoptionen unterzeichnet und ist seit dem 9. April 2006 in Kraft. Dank dieser Vereinbarung gelten für die Zusammenarbeit mit Vietnam analoge Bedingungen wie zwischen den Haager Vertragsstaaten.

1. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können

Vietnam ist verpflichtet, für seine Kinder Unterbringungsmöglichkeiten im eigenen Land zu suchen und zu fördern. Kann dort keine geeignete Familie gefunden werden, wird eine internationale Adoption erwogen. In Vietnam können folgende Kinder von dieser Situation betroffen sein: 

  • Keine Angaben

2. Voraussetzungen für Adoptiveltern
    Herkunftsland Schweiz
a) Gemeinschaftliche Adoption    
  Alter der künftigen Adoptiveltern,
vorgeschriebene Ehedauer
Keine Angaben Mind. 35 Jahre oder
mind. 5 Jahre
  Altersunterschied Kind/Adoptiveltern Mind. 20 Jahre Mind. 16 Jahre
b) Einzeladoption möglich? Ja Ja
c) Zusammenarbeit mit
Vermittlungsstelle obligatorisch?
Ja Nein

 

3. Allgemeine Hinweise
  • Bei Gesuchen für intrafamiliäre Adoptionen und für die Adoption von behinderten Kindern ist der Beizug einer Vermittlungsstelle nicht zwingend. Die restlichen Gesuche, bei denen keine Vermittlungsstelle beigezogen wurde, werden von der Zentralen Behörde zurückgeschickt, da der Beizug einer Vermittlungsstelle bei Adoptionen ins Ausland in Vietnam gesetzlich vorgeschrieben ist. Einzig in folgenden Fällen kann vom Beizug einer Vermittlungsstelle abgesehen werden:
    • Bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, welche in Vietnam seit mindestens sechs Monaten einer Arbeitstätigkeit oder einem Studium nachgehen.
    • Bei Paaren, bei denen mindestens eine Person die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzt oder ursprünglich aus Vietnam stammt.
    • Bei Personen, welche mit dem zu adoptierenden Kind eine verwandtschaftliche Beziehung haben.
    • Bei Personen, welche bereits ein biologisches Geschwister des zu adoptierenden Kindes adoptiert haben.
    • Bei Personen, welche ein urteilsunfähigen oder behindertes Kind, ein an den Spätfolgen von Agent Orange leidendes Kind oder eines HIV-positiven Kindes adoptieren wollen.
    • Bei Personen, welche ein Waisenkind adoptieren wollen, welches in einer Pflegefamilie lebt.

Vietnamesische Kinder, welche sich in einer staatlichen Einrichtung (Waisenhäuser) befinden, können von Paaren aus Ländern, welche mit Vietnam einen Staatsvertrag abgeschlossen haben, nur über den Beizug einer Vermittlungsstelle adoptiert werden, welche von beiden Ländern anerkannt ist.

  • Im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland werden nicht bevorzugt behandelt. 
  • Die Beziehung zur Herkunftsfamilie wird nicht vollständig beendet (sog. "schwache" Adoption). Das Kind wird durch die Adoption in Vietnam nicht Schweizer Bürger/in.

4. Dokumentenliste der vietnamesischen Zentralen Behörde
  • Ein Originaldossier in französischer Sprache mit einer Kopie für die Einreichung bei der Zentralen Behörde in Vietnam.
  • 4 Dossierkopien, davon eine für die Zentrale Behörde des Kantones, eine für die Zentrale Behörde des Bundes, eine für die Vermittlungsstelle und eine für die Antragsteller.
  • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein. 
  • Die Dokumente müssen übersetzt und durch einen offiziellen Notar in Vietnam beglaubigt werden. Die Übersetzung erfolgt in Vietnam.
Adoptionsgesuch
Passkopien
Provisorische Bewilligung zur Aufnahme eines Kindes im Hinblick auf eine Adoption
Sozialbericht
Arztzeugnisse
Psychologischer Bericht
Einkommensbestätigungen
Auszüge aus dem Strafregister

 

5. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die Zentrale Behörde von Vietnam verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:

  • Einen Bericht alle 6 Monate während 3 Jahren 
  • Anschliessend einen Bericht pro Jahr bis zur Volljährigkeit