Adoption Sri Lanka
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1. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
Die Haager Vertragsstaaten sind verpflichtet, für ihre Kinder Unterbringungsmöglichkeiten im eigenen Land zu suchen und zu fördern. Kann dort keine geeignete Familie gefunden werden, wird eine internationale Adoption erwogen. In Sri Lanka können folgende Kinder von dieser Situation betroffen sein:
- Kranke oder/und behinderte Kinder
- Geschwister
- Gesunde Kinder ab 6 Monaten
2. Voraussetzungen für Adoptiveltern
| Herkunftsland | Schweiz | ||
| a) | Gemeinschaftliche Adoption | ||
| Alter der künftigen Adoptiveltern, vorgeschriebene Ehedauer |
Mind. 25 Jahre und mind. 4 Jahre, ausser bei Sterilität |
Mind. 35 Jahre oder mind. 5 Jahre |
|
| Altersunterschied Kind/Adoptiveltern, Altersunterschied jüngstes Kind der Gesuchsteller/Adoptivkind |
21 Jahre, mind. 15 Jahre |
Mind. 16 Jahre | |
| b) | Einzeladoption möglich? | Nein | Ja |
| c) | Zusammenarbeit mit Vermittlungsstelle obligatorisch? | Nein | Nein |
3. Allgemeine Hinweise
- Eine Zusammenarbeit mit einer Vermittlungsstelle ist nicht obligatorisch, wird aber von der Zentralbehörde erwünscht.
- Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen, da nur sehr wenige Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden.
- Vorrang haben kinderlose Paare und Familien, die bereits ein Kind aus Sri Lanka adoptiert haben.
- Paare mit mehr als 2 Kindern können kein Adoptionsgesuch stellen.
- Ist ein Elternteil Schweizer/in, erhält das Kind durch die Adoption in Sri Lanka automatisch das Schweizer Bürgerrecht.
4. Dokumentenliste der Zentralen Behörde von Sri Lanka
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Die englische Übersetzung aller Dokumente muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in erstellt werden.
- Alle Dokumente, inkl. der englischen Übersetzungen, sind durch den Kanton und die Srilankische Vertretung in Genf zu beglaubigen.
| Motivationsschreiben | Letter of Motivation |
| Je zwei Passphotos | Two passport size photographs each |
| Sozialbericht | Social Evaluation Report |
| Provisorische Pflegeplatzbewilligung | Decision of the provisional authorisation |
| Arztzeugnisse | Medical certificates |
| Sterilitätszeugnis | Certificate of sterility |
| Arbeitsbestätigung, Lohnausweis, Kontoauszug | Work certificates with salary mentioned |
| Auszug aus dem Eheregister |
Marriage certificate |
| Auszug aus dem Geburtsregister |
Birth certificates |
| Strafregisterauszüge | Excerpts of the Swiss criminal record |
| Passkopien | Copies of passports |
5. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Sri Lanka verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Halbjährliche Berichte während drei Jahren, jeweils mit einem Foto des Kindes.
- Anschliessend jährlich ein Bericht bis das Kind 10 Jahre alt wird.
Diese Berichte müssen von einer anerkannten Institution vorbereitet und von der Srilankischen Vertretung in der Schweiz beglaubigt werden.
