Adoption Polen
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1. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
Die Haager Vertragsstaaten sind verpflichtet, für ihre Kinder Unterbringungsmöglichkeiten im eigenen Land zu suchen und zu fördern. Kann dort keine geeignete Familie gefunden werden, wird eine internationale Adoption erwogen. In Polen können folgende Kinder von dieser Situation betroffen sein:
- Kranke oder/und behinderte Kinder
- Geschwister
- gesunde Kinder ab ca. 7 Jahren
2. Voraussetzungen für Adoptiveltern
| Herkunftsland | Schweiz | ||
| a) | Gemeinschaftliche Adoption | ||
| Alter der künftigen Adoptiveltern, vorgeschriebene Ehedauer |
Nicht festgelegt, mind. 5 Jahre |
Mind. 35 Jahre oder mind. 5 Jahre |
|
| Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Max. 40 Jahre | Mind. 16 Jahre | |
| b) | Einzeladoption möglich? | Ja | Ja |
| c) | Zusammenarbeit mit Vermittlungsstelle obligatorisch? | Nein | Nein |
3. Allgemeine Hinweise
- Katholische Gesuchsteller/innen werden gegenüber anderen Christen bevorzugt.
- Ist ein Elternteil Schweizer/in, erhält das Kind durch die Volladoption in Polen automatisch das Schweizer Bürgerrecht.
4. Dokumentenliste der Zentralen Behörde von Polen
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Die Dokumente müssen durch die polnische Botschaft oder eine(n) Notar(in) beglaubigt werden.
- Allen Dokumenten ist eine Übersetzung auf Polnisch beizulegen. Diese muss durch einen offiziellen Übersetzungsdienst ausgeführt worden sein.
| Adoptionsbewerbung | Application for child/children’s adoption |
| Auszüge aus dem Geburtsregister | Birth certificates |
| Auszug aus Eheregister | Marriage certificate |
| Auszüge aus dem Strafregister | Criminal records clearance check |
| Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Arbeitsbestätigung, Steuererklärung, u.ä.) | Confirmation of financial status |
| Arztzeugnisse über die physische und psychische Gesundheit | Medical records |
| Beglaubigter Sozialbericht | Authorized Home Study |
| (Empfehlung von der akkreditierten Vermittlungsstelle in der Schweiz) | (Recommendation of the accredited Swiss adoption agency) |
| Prov. Bewilligung im Hinblick auf eine künftige Adoption | Certificate that the applicant is qualified to adopt |
5. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Polen verlangt nach der Adoption während 3 Jahren von den Eltern einen Bericht pro Jahr über die Integration und Entwicklung des Kindes.
