Adoption Philippinen

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Aktuell (29. April 2009)

Moratorium für bis 2-jährige Kinder: Die philippinische Zentralbehörde nimmt bis auf Weiteres nur Adoptionsgesuche für mindestens 3 Jahre alte Kinder entgegen.


 

1. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können

Die Haager Vertragsstaaten sind verpflichtet, für ihre Kinder Unterbringungsmöglichkeiten im eigenen Land zu suchen und zu fördern. Kann dort keine geeignete Familie gefunden werden, wird eine internationale Adoption erwogen. Auf den Philippinen können folgende Kinder von dieser Situation betroffen sein:

  • Kranke oder/und behinderte Kinder
  • mehrere Geschwister
  • gesunde Kinder, theoretisch ab 6 Monaten, praktisch eher zwischen 5 – 15 Jahren (siehe auch Kommentar unter Ziffer 3, allgemeine Hinweise)

2. Voraussetzungen für Adoptiveltern
    Herkunftsland Schweiz
a) Gemeinschaftliche Adoption    
 

Alter der künftigen Adoptiveltern,

vorgeschriebene Ehedauer

Mind. 27, max. 47 Jahre
mind. 3 Jahre, bzw. 5 Jahre im Fall einer früherer Scheidung

Mind. 35 Jahre oder

mind. 5 Jahre

  Altersunterschied Kind/Adoptiveltern Mind. 16 Jahre, max. 45 Jahre Mind. 16 Jahre
b) Einzeladoption möglich? Ja, aber nur für Kinder ab 6 Jahren, die eine heilbare Erkrankung oder eine schwierige Vorgeschichte haben. Ja
c) Zusammenarbeit mit Vermittlungsstelle obligatorisch? Nein Nein

 

3. Allgemeine Hinweise
  • Weil nur wenige Mädchen zur internationalen Adoption freigegeben werden, nimmt die Philippinische Zentrale Behörde in Zukunft keine Dossiers mehr entgegen, in denen nur ein Mädchen als mögliches Adoptivkind erwähnt wird.
  • Der Entscheid der Eltern, ihr Kind zur Adoption freizugeben, wird erst 6 Monate nach der Geburt unwiderruflich. Diese Frist gilt auch, wenn die Eltern verstorben sind.
  • Gemäss philippinischem Recht (Philippine AIDS Prevention and Control Act of 1998) ist es nicht zulässig, Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, systematisch auf AIDS zu testen. Die Zentrale Behörde ordnet lediglich dann einen Test an, wenn konkrete Verdachtsmomente vorhanden sind, z.B. auf Grund des sozialen Umfelds. Die Adoption des Kindes kann erst nach einem mindestens einjährigen Pflegeverhältnis durchgeführt werden.
  • Die Registrationsgebühr wurde per 1. März 2007 erhöht. Zudem wurden die Kosten für das ganze Verfahren auf den Philippinen von US$ 900.00 auf US$ 2'000.00, ebenfalls per 1. März 2007, erhöht.
  • Per Oktober 2007 wird die Registrierungsgebühr für Geschwister von zwei oder mehr Kindern nicht mehr pro Kind, sondern pro Platzierung berechnet. Diese ist auf total US$ 3'000.00 festgelegt worden.
  • Die Zentralbehörde hat die Heiratsvoraussetzungen für Personen, die sich für eine Adoption interessieren, ergänzt. Während früher eine mindestens dreijährige Heirat vorausgesetzt wurde, berücksichtigt die Zentralbehörde der Philippinen neu die Dauer eines Konkubinats (welche dann tatsächlich zu einer Heirat geführt hat) bei der Feststellung der Stabilität der Paarbeziehung. Somit werden neu auch Adoptionsinteressierte berücksichtigt, welche nur ein Jahr verheiratet sind, aber vorher mehrere Jahre in einem Konkubinat zusammen gelebt haben und dies auch bestätigen können. Diese neuen Voraussetzungen treten ab Februar 2008 in Kraft.
  • Die philippinische Zentralbehörde teilt am 19. März 2008 mit, dass mit Wartezeiten von über zwei Jahren gerechnet werden muss und ermuntert Gesuchstellende zu Offenheit in Bezug auf die Aufnahme von Kindern mit medizinischen Problemen und Kindern "with no background information" (verlassene Kinder, Findelkinder).

4. Dokumentenliste der Zentralen Behörde der Philippinen
  • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
  • Allen Dokumenten ist eine Übersetzung auf Englisch beizulegen. Sie muss nicht durch einen offiziellen Übersetzungsdienst erstellt werden. Bei Übersetzungen durch eine Privatperson werden jedoch folgende Angaben verlangt: Name, Alter, Ausbildung, "Attainment" (Abschluss) und "Occupation" (Beruf/Beschäftigung).
  • Für die Registrierung akzeptiert die philippinische Zentralbehörde nur internationale Bankschecks (International bank draft), welche auf die philippinische Zentralbehörde ICABA ausgestellt werden müssen.
  • Es ist keine Beglaubigung nötig.

Personalien Personalities
Sozialbericht Home Study Report
Adoptionsgesuch auf ICAB-Formular  Adoption Application Form (Form No. 1) 
Auszüge aus dem Geburtsregister  Birth certificate 
Auszug aus Eheregister  Marriage certificate 
Scheidungsurteil (falls vorhanden)  Divorce Decree (if applicable) 
Medizinische Abklärung (auf ICAB-Formular)  Adoption Application Form (Medical Evaluation) 
Psychologischer Bericht  Psychological Report
Zustimmung zur Adoption bei Kindern, die älter als 10 Jahre alt sind  Consent to the adoption by children who are 10 years of age 
Empfehlungsschreiben von Personen, welche die Antragsteller seit mindestens 5 Jahren kennen:
a) lokale Kirche / Behörde
b) Arbeitgeber
c) nicht verwandte Personen aus der unmittelbaren Umgebung 
Character reference from the following who have known the applicant for at least 5 years:
a) local church / minister
b) applicant’s employer
c) non-relative member of the immediate community 
Zustimmung der Patin und des Paten Consent of the Godmother and Godfather
Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, wie Arbeitsbestätigung, Steuerunterlagen  Latest income tax return or other documents showing the financial capability 
Auszüge aus dem Strafregister  Excerpt from the Swiss criminal record 
Adoptions- und Einreisebewilligung für das Kind von der zuständigen kantonalen Behörde  Certificate that the applicant is qualified to adopt and that the child to be adopted is allowed to enter the country 
Aktuelle Fotografien von Familie und Wohnung  Recent pictures of the applicants, immediate family and residence 
Anforderungen an Kind  Type of Child acceptable SNCC 
200 USD Registrationsgebühr  Application fee of 200 USD 

 

5. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die Zentrale Behörde der Philippinen verlangt alle 2 Monate einen Bericht über die Integration und Entwicklung des Kindes. Der erste Bericht ist 2 Monate nach dem Eintreffen des Kindes in der Schweiz fällig. Insgesamt müssen 3 Berichte eingereicht werden.  

Im letzten Bericht ist die Sozialarbeiterin verpflichtet, gegenüber der Zentralen Behörden der Philippinen ausdrücklich die Zustimmung zur Adoption zu empfehlen (final consent).