Adoption Nepal

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Die Zentrale Behörde des Bundes und die Schweizerische Botschaft in Nepal empfehlen im Einklang mit UNICEF und der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht bis auf Weiteres auf die Durchführung von Adoptionsverfahren zu verzichten. Die Einhaltung von Minimalstandards und somit ein korrektes Verfahren kann nicht gewährleistet werden. Es bestehen insbesondere Zweifel bezüglich der Korrektheit der Verfahren zur Adoptionsfreigabe: Es gibt starke Hinweise dafür, dass ein Teil der als Waisen deklarierten Kinder noch Eltern haben.