Adoption Moldawien
Zurück zur Seite «Herkunftsländer»
Wie Sie den Voraussetzungen für Adoptiveltern entnehmen, ist die Zusammenarbeit mit einer Vermittlungsstelle obligatorisch.
1. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
Die Haager Vertragsstaaten sind verpflichtet, für ihre Kinder Unterbringungsmöglichkeiten im eigenen Land zu suchen und zu fördern. Kann dort keine geeignete Familie gefunden werden, wird eine internationale Adoption erwogen. In Moldawien können folgende Kinder von dieser Situation betroffen sein:
- Kranke oder/und behinderte Kinder
- Geschwister
- Gesunde Kinder ab mind. 2 Jahren, realistisch: 4 – 6 Jahre und älter
2. Voraussetzungen für Adoptiveltern
| Herkunftsland | Schweiz | ||
| a) | Gemeinschaftliche Adoption | ||
| Alter der künftigen Adoptiveltern, vorgeschriebene Ehedauer |
Mind. 25 Jahre | Mind. 35 Jahre oder mind. 5 Jahre |
|
| Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | Mind. 18 Jahre * Max 48 Jahre |
Mind. 16 Jahre | |
| b) | Einzeladoption möglich? | Ja | Ja |
| c) | Zusammenarbeit mit Vermittlungsstelle obligatorisch? | Ja | Nein |
* in Ausnahmefällen 16 Jahre
3. Allgemeine Hinweise
- Lange Warteliste
- Im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland werden nicht bevorzugt behandelt.
- Wenn von der Vermittlungsstelle für ein vorgeschlagenes Kind nicht innerhalb eines Monats Eltern gefunden werden, wird das Kind einer anderen Vermittlungsstelle zugeteilt.
- Ist ein Elternteil Schweizer/in, erhält das Kind durch die Adoption in Moldawien automatisch das Schweizer Bürgerrecht.
- Nach Einreise des Kindes Anmeldung bei der moldawischen Botschaft in Genf
4. Dokumentenliste der Zentralen Behörde von Moldawien
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Die Dokumente müssen vom Notar und der Staatskanzlei beglaubigt werden. (Apostille)
- Die Dokumente werden in Moldawien übersetzt.
| Adoptionsgesuch |
| Empfehlung von der akkreditierten Vermittlungsstelle |
| Auszug aus dem Eheregister |
| Auszug aus dem Geburtsregister, nur bei Einzeladoption |
| Passauszüge |
| Arztzeugnisse über die physische und psychische Gesundheit |
| Bestätigung der Arbeitsstelle(n) mit Einkommensangabe(n) |
| Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, wie Lohnausweise, Steuerbelege |
| Kopie des Wohnungsmietvertrags/Hauskaufvertrags |
| Strafregisterauszug |
| Sozialbericht |
| Vollmacht für Repräsentant/in in Moldawien |
| Prov. Bewilligung zur Aufnahme eines Kindes im Hinblick auf eine künftige Adoption |
| Fotos |
5. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Moldawien verlangt folgende Berichte durch Eltern und Vermittlungsstelle über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Berichte während 5 Jahren
- 1. Jahr
3 Berichte (Nach 3, 6, 12 Monaten) - 2. Jahr
2 Berichte (Nach 6, 12 Monaten) - 3. 4. 5. Jahr
Jährlich 1 Bericht
- 1. Jahr
Nach Einreise des Kindes: Anmeldung der Adoption bei der Moldawischen Botschaft in Genf.
