Adoption Mali

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Aktuell (4. April 2012)

Die Situation betreffend Adoptionen in Mali ist nicht sehr klar. Das am 31. Dezember 2011 erlassene neue Personen- und Familiengesetz sieht nur für malische Staatsangehörige ausdrücklich Volladoptionen vor. Die Zentrale Behörde Malis hat jedoch erklärt, dass sie angesichts der Tatsache, dass sich das neue Gesetz nicht zur Möglichkeit der Adoption (Volladoption) durch ausländische Staatsangehörige äussere, die Dossiers aus dem Ausland weiterhin registrieren werde, solange der Staat Mali das Haager Adoptionsübereinkommen nicht kündige. Aufgrund der aus dieser Situation resultierenden Unsicherheit und der bisherigen Schwierigkeiten mit Adoptionsdossiers empfiehlt die Zentrale Behörde des Bundes, Adoptionswilligen soweit möglich andere Herkunftsländer nahezulegen.

Seit dem Staatsstreich in der Nacht vom 21. auf den 22. März 2012 ist die allgemeine Lage in Mali überdies angespannt. Die Zentrale Behörde des Bundes verweist diesbezüglich auf die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Reisehinweise Mali Reisehinweise Mali

 

Kinder

In Mali können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:

  • Behinderte Kinder
  • Kranke Kinder
  • Gesunde Kinder

Voraussetzungen Adoptiveltern
Gemeinschaftliche Adoption
  Alter der künftigen Adoptiveltern Beide Partner mind. 30 Jahre alt
  Vorgeschriebene Ehedauer Nicht festgelegt
  Altersunterschied Kind/Adoptiveltern Nicht festgelegt
Einzeladoption
  Einzeladoption möglich? Ja
  Vorgeschriebenes Alter Mind. 30 Jahre alt
  Altersunterschied zum Kind Nicht festgelegt
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen
  Vom Herkunftsland vorgeschrieben? Nein
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen  vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? Keine Angaben

 

Dokumentenliste des Elterndossiers
  • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
  • Das Elterndossier muss auf Französisch übersetzt werden.
  • Sämtliche Dokumente müssen legalisiert werden.
Formloser Antrag auf Adoption an das Ministère de la Promotion de la Femme et de l’Enfant Demande d’adoption (pas de prescriptions de forme) adressée au Ministère de la promotion de la femme et de l’enfant
Formloser Antrag auf Adoption an den Président du Tribunal de Première
Instance
Demande d’adoption (pas de prescriptions de forme) adressée au président du Tribunal de première instance
Sozialbericht Rapport social
Prov. Pflegekinderbewilligung Autorisation provisoire d’accueillir un(e) enfant en vue de l’adoption
Auszug aus dem Geburtsregister Extrait du registre des naissances
Auszug aus dem Eheregister Extrait du registre des mariages
Strafregisterauszüge Extrait du casier judiciaire
Personenstandsausweis für Schweizer Bürger Certificat individuel d’état civil (ressortissants suisses)
Arbeitsbestätigungen Attestation de l’employeur
Arztzeugnisse Certificat médical
Psychiatrisches bzw. psychologisches Kurzgutachten Brève expertise psychiatrique ou psychologique
Sterilitätsnachweis Certificat de stérilité
Verpflichtungserklärung zur Erstellung von Entwicklungsberichten Déclaration par laquelle les futurs parents s’engagent à fournir des rapports sur le développement de l’enfant

 

Hinweise zum lokalen Verfahren
Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag? 6 - 12 Monate
Dauer des Verfahrens vor Ort / Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland 3 - 4 Wochen
Wo wird Adoption ausgesprochen / Entscheid? Im Herkunftsland oder in der Schweiz
Typ der Adoption Einfache und Volladoption

 

Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
  • 1 Bericht jährlich bis das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat.

Allgemeine Hinweise
  • Gemeinsame leibliche Kinder sind nicht zugelassen.